Umrechnungskurs
(Auslandsreise-Krankenversicherung)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Bei der Abrechnung von im Ausland angefallenen Behandlungskosten, die in Fremdwährung ausgestellt sind, erfolgt die Erstattung in EURO:
- Es wird der Währungskurs des Tages angesetzt, an dem die Originalbelege beim Versicherer eingehen.
- Grundlage ist der amtliche Devisenkurs (Frankfurt / Main). Bei nicht gehandelten Währungen gilt der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Kurs.
- Sofern der Versicherte nachweisen kann, dass die zur Bezahlung der Arztrechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben wurden, wird dieser Kurs angesetzt.
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Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

