Unfall-Versicherung: Ausschlüsse

(welche Ereignisse sind nicht versichert?)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reise-Unfallversicherung sind nicht versichert:

  • Unfälle, die mittelbar oder unmittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse oder in Verbindung mit terroristischen Anschlägen verursacht sind. (ausgenommen und versichert: wenn die versicherte Person auf Reisen überraschend von bei Reiseantritt nicht bestehenden Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen wird)
  • Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen
  • Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht
  • Unfälle der versicherten Person, die im ursächlichen Zusammenhang mit dem Betrieb eines Luftfahrzeuges eintreten. (ausgenommen und versichert: Fluggast einer Fluggesellschaft)
  • Unfälle beim Fallschirmspringen
  • Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschliesslich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt (Kfz-Rennen, Training dazu)
  • Unfälle, die der versicherten Person in Ausübung der Berufstätigkeit zustoßen. (ausgenommen und versichert: kaufmännische Tätigkeit, Büro-, Lehr- und Verwaltungstätigkeit, berufliche Tätigkeit
    von Reiseleitern)
  • Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Heilmaßnahmen oder Eingriffe, Infektionen und Vergiftungen, es sei denn, diese sind durch den Unfall bedingt
  • Bauch- oder Unterleibsbrüche (ausgenommen und versichert, wenn diese als Folge eines versicherten Unfalls eintreten)
  • Schädigungen an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen (ausgenommen und versichert, wenn diese als Folge eines versicherten Unfalls eintreten)
  • krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.