Unfall-Versicherung: bestehende Krankheiten oder Gebrechen

(teilweise oder vollständiger Wegfall des Versicherungsschutzes)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Die Leistung aus der Reise-Unfallversicherung kann teilweise oder vollständig entfallen, wenn:

  • Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsbeschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben und deren Anteil mindestens 25 % beträgt
  • der Anteil 50 % oder beträgt, mehr kann jeglicher Leistungsanspruch entfallen

Aufgrund der unterschiedlichen bestehenden Regelungen sind die konkreten Leistungen den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.