Unfall-Versicherung: bestehende Krankheiten oder Gebrechen
(teilweise oder vollständiger Wegfall des Versicherungsschutzes)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Die Leistung aus der Reise-Unfallversicherung kann teilweise oder vollständig entfallen, wenn:
- Krankheiten oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsbeschädigung oder deren Folgen mitgewirkt haben und deren Anteil mindestens 25 % beträgt
- der Anteil 50 % oder beträgt, mehr kann jeglicher Leistungsanspruch entfallen
Aufgrund der unterschiedlichen bestehenden Regelungen sind die konkreten Leistungen den jeweiligen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
BasisschutzKomfortschutz
Komfortschutzpaket ohne USA & Canada
Komfortschutzpaket incl. USA & Canada
Komfortschutzpaket für Gruppen
Au Pair
Schengen-Incoming
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

