Unfall-Versicherung: Invalidität

(Definition)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reise-Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn ein während der Reise erfolgter Unfall zur Invalidität führt:

  • dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit
  • als Folge des Unfalls, eingetreten und ärztlich festgestellt innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Unfallereignis (je nach Versicherungsprodukt 12-21 Monate )

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von dem gewählten Versicherungsprodukt ab und ist dort definiert.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.