Unfall-Versicherung: Todesfall
(Definition)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
In der Reise-Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn ein während der Reise erfolgter Unfall zum Tod der versicherten Person führt:
- Eintritt des Todes als Unfallfolge
- innerhalb von 1 Jahr nach dem Unfallereignis
Der Eintritt des Todes muss dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden.
Die Höhe der Versicherungssumme hängt von dem gewählten Versicherungsprodukt ab und ist dort definiert.
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
BasisschutzKomfortschutz
Komfortschutzpaket ohne USA & Canada
Komfortschutzpaket incl. USA & Canada
Komfortschutzpaket für Gruppen
Au Pair
Schengen-Incoming
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

