Unfall-Versicherung: Todesfall

(Definition)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reise-Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn ein während der Reise erfolgter Unfall zum Tod der versicherten Person führt:

  • Eintritt des Todes als Unfallfolge
  • innerhalb von 1 Jahr nach dem Unfallereignis

Der Eintritt des Todes muss dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden.

Die Höhe der Versicherungssumme hängt von dem gewählten Versicherungsprodukt ab und ist dort definiert.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.