Unterbrechung der Reise

(Krankenversicherung im Heimatland)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Bei einer vorübergehenden Unterbrechung der Reise (zwischenzeitlicher Aufenthalt im Heimatland) besteht ein befristeter Schutz in der Krankenversicherung auch im Heimatland.

Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um eine Unterbrechung = zwischenzeitliche, vorübergehende Rückkehr in das Heimatland mit erneuter Ausreise in das Ausland nach Ende der Unterbrechungszeit. Die Ein- und Ausreise muss im Schadenfall belegt werden können.
  • Der Versicherungsschutz im Heimatland ist identisch zum Auslandsaufenthalt: versichert sind Heilbehandlungen, die während der Zeit der Unterbrechung akut notwendig werden.
  • Nicht versichert sind: Vorsorge- oder Routineuntersuchungen, Fortsetzung von im Ausland begonnenen Behandlungen.
  • Wird die Reise beendet, endet in jedem Fall der Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen medizinisch sinnvollen Rücktransport handelte.

Es steht ein von der Länge der versicherten Zeit abhängiger Schutz im Heimatland zur Verfügung, der einmalig oder auch verteilt auf mehrere Unterbrechungen genutzt werden kann:

  • versicherte Zeit bis 6 Monate: kein Versicherungsschutz im Heimatland
  • versicherte Zeit   7-12 Monate: 3 Wochen
  • versicherte Zeit 13-18 Monate: 6 Wochen
  • versicherte Zeit 19-24 Monate: 9 Wochen
  • versicherte Zeit 25-30 Monate: 12 Wochen
  • versicherte Zeit 31-36 Monate: 15 Wochen
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.