Verjährung
(Ansprüche aus Reiseversicherungsverträgen)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Ansprüche aus Reiseversicherungsverträgen verjähren:
- in 3 Jahren
- beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig geworden ist
Entscheidend ist somit das Jahr der Fälligkeit, nicht das Jahr, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.
Die Verjährung ist bis zum Erhalt der schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt, wenn der Anspruch beim Versicherer geltend gemacht worden ist.
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

