Verjährung

(Ansprüche aus Reiseversicherungsverträgen)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Ansprüche aus Reiseversicherungsverträgen verjähren:

  • in 3 Jahren
  • beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig geworden ist

Entscheidend ist somit das Jahr der Fälligkeit, nicht das Jahr, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist.

Die Verjährung ist bis zum Erhalt der schriftlichen Entscheidung des Versicherers gehemmt, wenn der Anspruch beim Versicherer geltend gemacht worden ist.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.