Verlängerung der Reiseversicherung
(Reisezeit verlängert sich)
Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung
Eine bestehende Reiseversicherung (meist Krankenversicherung) kann auf Wunsch auch während der schon begonnenen Reise verlängert werden, wenn die Reise länger dauert als ursprünglich geplant.
Voraussetzungen:
- Die Verlängerung der Police erfolgt vor Ablauf der bisherigen Police.
- Der Kunde unterschreibt die dazu erforderliche Kundenerklärung (erhältlich beim Vermittler der Reiseversicherung).
- Die für das Produkt maximal zulässige Reisezeit wird nicht überschritten (je nach Produkt 1, 3 oder 5 Jahre).
- Die Verlängerung erfolgt zu denselben Bedingungen und Prämien, die bei der Erstbuchung gültig waren.
Eine Verlängerung kann unter diesen Voraussetzungen einmal oder mehrmals erfolgen. Es werden bei der Verlängerung die Prämien nachgezahlt, die für die zusätzliche versicherte Zeit ohnehin angefallen wären. Ein Wechsel des Produkts ist nicht zulässig.
Hier kommen Sie sofort zu geeigneten Produkten:
Krankenversicherung ohne USA & CanadaKrankenversicherung incl. USA & Canada
Krankenversicherung bis max. 365 Tage
Krankenversicherung bis max. 5 Jahre BASIC
Krankenversicherung bis max. 5 Jahre PROFI
Komfortschutzpaket ohne USA & Canada
Komfortschutzpaket incl. USA & Canada
Komfortschutzpaket für Gruppen
So wird´s gemacht:
Bitte geben Sie in das Suchfeld einen Begriff ein, zu dem Sie Informationen wünschen - zum Beispiel "Laptop".
Sie erhalten dann alle Treffer (Lexikoninhalte) mit Informationen zum Versicherungsschutz, wenn Sie ein Laptop mit auf die Reise nehmen.
Wenn Sie den Lexikonartikel öffnen, finden Sie neben den Informationen zum Suchbegriff auch Links zu geeigneten Produkten und zu ähnlichen Themen.
Hinweis:
Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall.
Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer auf der Grundlage der jeweiligen Versicherungsbedingungen bearbeitet.

