Wiederholung nichtbestandener Prüfungen

(Stornogrund)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

Der Rücktritt von der Reise aufgrund unerwarteter Ansetzung einer Wiederholungsprüfung der versicherten Person führt im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Übernahme der daraus resultierenden Stornokosten.

Voraussetzungen:

  • Aufgrund Nichtbestehens einer Prüfung an einer Schule, Universität, Fachhochschule oder einem College wird eine Wiederholungsprüfung angesetzt.
  • Die Wiederholungsprüfung dient dem Ziel, eine zeitliche Verlängerung des Schulbesuche / Studiums zu vermeiden oder den Abschluss zu erzielen.
  • Die Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit bzw. die ersten 14 Tage danach.
  • Die versicherte Reise wurde bereits vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht.

nicht versichert:

  • freiwillige, nicht mit einer zeitlichen Verlängerung des Schulbesuchs bzw. Studiums verbundene Prüfungen
  • Terminfestsetzung einer zu erwartenden Prüfung, bei der lediglich der Termin noch nicht bekannt war
  • Terminverschiebung der Prüfung (z.B. durch die Universität)
  • freiwillige Wiederholungsprüfung (z.B., um eine bessere Gesamtnote zu erzielen)

Vom Versicherungsschutz erfasst sind auch Fälle, in denen Mitreisende (Risikopersonen) betroffen sind. Ausführliche Erläuterungen hierzu finden Sie unter "Risikopersonen".

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.