Zeitwert

(Reise-Gepäckversicherung)

Versicherer: HanseMerkur Reiseversicherung

In der Reise-Gepäckversicherung sind beschädigte, zerstörte oder abhanden gekommene Gegenstände mit ihrem Zeitwert versichert:

  • Zeitwert ist der Wiederbeschaffungswert im Zeitpunkt des Schadeneintritts

Bei der Ermittlung des Zeitwertes erfolgt ein Abzug für Abnutzung vom Anschaffungswert des Gegenstandes. Auf diese Weise wird der tatsächliche (Rest-) Wert ermittelt, den der Gegenstand bei Eintritt des Gepäckschadens noch hatte.

Vom Zeitwert zu unterscheiden ist der Neuwert, also der Wert (Preis) des Gegenstandes für die Anschaffung des gleichen Gegenstandes durch Neukauf.

Diese Hinweise und Erläuterungen dienen dem besseren Verständnis von Reiseversicherungen. Sie sind daher frei formuliert; der Wortlaut entspricht nicht exakt den Versicherungsbedingungen. Sie sind keine Zusagen zum Versicherungsschutz oder zur Kostenübernahme im Schadenfall. Für den Versicherungsschutz verbindlich sind nur die Versicherungsbedingungen des genannten Versicherers, die Sie bei der Buchung der Reiseversicherung erhalten. Schadenfälle werden nur von dem genannten Versicherer bearbeitet.