Komfortschutz für Reisen bis 5 Jahre

Wenn Sie auch Wert auf eine Gepäckversicherung für lange Reisen legen:

  • Notfall-Versicherung
  • Unfall-Versicherung (Todesfall: 10.000 €, Invalidität: 125.000 €)
  • Haftpflicht-Versicherung (1,5 Mio. €)
  • Gepäck-Versicherung (Einzelpersonen: 2.000 € / Familien: 4.000 €)

Für Auslandsaufenthalte weltweit anwendbar.

Komfortschutz weltweit (ohne Altersgrenze)
Reisedauer bis: je Einzelperson je Familie
5 Tage 6 € 10 €
15 Tage 9 € 20 €
1 Monat 12 € 24 €
2 Monate 22 € 45 €
3 Monate 37 € 79 €
4 Monate 53 € 113 €
5 Monate 75 € 155 €
6 Monate 89 € 193 €
7 Monate 99 € 209 €
8 Monate 115 € 239 €
9 Monate 127 € 267 €
10 Monate 139 € 289 €
11 Monate 153 € 323 €
12 Monate 169 € 349 €
13.-60. Monat je 16 € je 29 €
Prämienberechnung für Reisen länger als 1 Jahr:
Prämie für 12 Monate + Prämie je zusätzlichem Monat laut Tabelle

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Den Komfortschutz können Sie wahlweise als Ergänzung zur Krankenversicherung oder auch solo buchen.
  • Es ist keine Voraussetzung, dass Sie Student/in sind. Der STA Travel - Komfortschutz kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Der Komfortschutz muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden (Datum der Ausreise aus dem Heimatland bis zur Ankunft dort).
  • Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Reise versichern möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst. Teilaufenthalte können in Ausnahmefällen versichert werden.
  • Maximale Reisedauer: 60 Monate. Bei Aufenthalten über 12 Monate wird zunächst die Prämie für 12 Monate angesetzt und für jeden weiteren Monat die Monatsprämie für die Zeiträume ab dem 13. Monat entsprechend der Prämientabelle addiert.
  • Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mind. 1 Kind unter 18 Jahre, insgesamt max. 5 Personen.
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 60 Monate verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per e-Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Rückkehr in Ihr Heimatland wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämienmonate werden erstattet. Bitte heben Sie sich vorzugsweise die Bordkarte des Rückflugs auf und melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

Reise-Gepäckversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
  • versichert ist der Zeitwert
  • Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
  • aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
  • übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
  • Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
  • auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
  • auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
  • auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
  • Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
  • nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
  • in Kfz oder Wassersportfahrzeugen: Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
  • beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind

Reise-Notfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten bis 5.000 €
  • bei stationärem Aufenthalt: Übernahme von Hotelkosten (max. 2.500 €, max. 10 Tage) für weitere versicherte Personen, wenn die Reise eine Rundreise oder Kreuzfahrt ist oder bei ausserplanmässiger Verlängerung des Aufenthaltes aufgrund nachgewiesener Transportunfähigkeit
  • bei mind. 5-tägigem, nicht abgeschlossenen Krankenhausaufenthalt: Hin- und Rückreisekosten für 1 nahestehende Person an den Aufenthaltsort des Versicherten
  • Organisation der Überführung in das Heimatland oder der Bestattung im Ausland (nur Organisationskosten)
  • Organisation der Rückreise in das Heimatland bei Tod, Unfall, schwerer Erkrankung des Versicherten, Mitreisender oder Angehöriger (nur Organisationskosten; der medizinisch sinnvolle Rücktransport mit voller Kostenübernahme ist eine Leistung der Krankenversicherung!)
  • bei Entführung des Versicherten oder einer Begleitperson: Darlehen bis 10.000 €
  • Betreuung minderjähriger Kinder, die die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen, weil die mitreisenden Begleitpersonen aufgrund Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung ausfallen
  • Hilfe bei der Anwaltssuche und Darlehen (max. 3.000 €) für Anwalts-, Gerichts-, Dolmetscherkosten im Ausland
  • Hilfe und Darlehen (max. 3.000 €) bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
  • Hilfe und Kostenübernahme bei Wiederbeschaffung von verlorenen amtlichen Ausweisdokumenten im Ausland
  • Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten

Reise-Unfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder an den ständigen Wohnort des Versicherten (sofern ärztlich angeordnet, max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • auch versichert: Passagier eines Flugzeugunfalls und Sportunfälle (ausgenommen sind Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen)
  • auch versichert: Berufsausübung bei kaufmännischer, Büro-, Lehr- oder Verwaltungstätigkeit sowie als Reiseleiter

Reise-Haftpflichtversicherung:

  • Inanspruchnahme des Versicherten wegen Schadenersatz durch Dritte auf der Grundlage privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen
  • Voraussetzung: ein während der Reise eingetretenes Schadenereignis, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat
  • auch versichert: Verlust von fremden Wohnungsschlüsseln (z.B. der Gastfamilie) bis 250 € (keine Tresor-, Möbel- oder Kfz-Schlüssel)
  • auch versichert: Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Gastfamilie (max. 2.500 €)
  • ausgeschlossen: jegliche Schäden im Zusammenhang mit dem Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz (die Reise-Haftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Selbstbehalt nur bei Mietsachschäden (10 %, mind. 125 €), Schlüsselverlust (20 %, mind. 50 €), Haushalt der Gastfamilie (10 %, mind. 150 €)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Notfall-Versicherung

  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Da in Notfällen immer zunächst die Notruf-Zentrale kontaktiert wird und damit die Schadenabwicklung übernimmt, gibt es kein Schadenformular.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Unfall-Versicherung

  • Bei einem Unfall suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren die HanseMerkur Reiseversicherung AG über die Notruf-Zentrale.
  • Ein Unfall mit Todesfolge muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden - auch dann, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, nun aber zum Tod geführt hat.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Haftpflicht-Versicherung

  • Bitte geben Sie in keinem Fall dem Geschädigten gegenüber ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Bitte notieren Sie sich Namen und Anschriften von Anspruchstellern und Zeugen.
  • Melden Sie den Schadenfall bitte unter Verwendung des Schadenformulars an die HanseMerkur Reiseversicherung AG zur Prüfung der Ansprüche des Geschädigten und zur weiteren Bearbeitung.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Gepäck-Versicherung

  • Grundsätzlich gilt: Dokumente (Bestätigungen, Anzeigen) zu Gepäck-Schadenfällen im Ausland können auch in anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden. Ebenfalls können in diesen Unterlagen Beträge in anderer Währung als € ausgewiesen werden.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl) zeigen Sie bitte unverzüglich der örtlichen Polizei an. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Warten. Bitte erstatten Sie in Ihrem eigenen Interesse so schnell als möglich polizeiliche Anzeige. Das vollständige Polizeiprotokoll reichen Sie dann im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden während der Beförderung (Flug, Bus, Schiff) zeigen Sie bitte unverzüglich gegenüber dem Beförderungsunternehmen an und lassen sich die Schaden- bzw. Verlustmeldung schriftlich bestätigen (damage / loss report). Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden in einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, Jugendherberge etc.) zeigen Sie bitte unverzüglich der dortigen Betriebsleitung an und lassen sie bestätigen. Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Als Teilnehmer einer Pauschalreise zeigen Sie den Schaden bitte dem Reiseleiter an und lassen sich eine Bestätigung über die Meldung geben. Diese reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Zusätzlich müssen die Original-Anschaffungsbelege zu den betroffenen Gepäckstücken soweit als möglich eingereicht werden. Zu Wertgegenständen wie z.B. Laptop, Foto-/Filmausrüstung, Schmuck müssen in jedem Fall Original-Anschaffungsbelege eingereicht werden.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch
  • Schadenformular in Französisch
  • Schadenformular in Deutsch (für Kunden aus Österreich)