Reise-Storno- & Abbruchschutz (ohne Selbstbehalt)

Versichert sind sowohl der Reiserücktritt vor der Abreise als auch der Abbruch bzw. die Unterbrechung der Reise aus einem versicherten Grund. Dabei werden erstattet:

  • Stornokosten bei Stornierung vor Abreise
  • Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
  • vollständige oder teilweise Reisepreisrückzahlung bei Abbruch
  • Rückreisemehrkosten bei Abbruch
  • vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise
  • Nachreisekosten bis 250 €, wenn eine gebuchte und versicherte Tour oder Rundreise aus versichertem Grund nicht erreicht werden kann

Die vollständige Übersicht zu versicherten Ereignissen und Leistungen finden Sie unter "Leistungsübersicht". Gültig für jede Reise bis max. 1 Jahr und für alle Reisearten. Kein Selbstbehalt!

Reise-Rücktrittskosten- + Abbruch-Versicherung (ohne Altersgrenze)
Reisepreis bis: je Einzelperson je Familie
100 € 9 € 9 €
250 € 21 € 24 €
500 € 34 € 36 €
750 € 45 € 49 €
1.000 € 55 € 63 €
1.500 € 69 € 77 €
2.000 € 89 € 99 €
2.500 € 115 € 129 €
3.000 € 129 € 159 €
10.000 € 4,8 % 5,2 %
20.000 € 5,0 % 5,5 %

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Der Reise-Storno & Abbruchschutz ist eine Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung.
  • Versicherbar ist jede Reise (alle Reisearten wie Flugreise, Schiffsreise, Busreise, Rundreise, Kreuzfahrt) mit einer Reisedauer von max. 1 Jahr.
  • Es ist keine Voraussetzung, dass Sie Student/in sind. Der STA Travel - Reise-Storno- & Abbruchschutz kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Das ist entweder der Preis einer Pauschalreise oder die Summe mehrerer Reiseleistungen, die für eine Reise gebucht wurden.
  • Abschlussfrist: sofort bei Reisebuchung, spätestens 30 Tage vor Abreise. Bei Reisebuchung in den letzten 30 Tagen vor Abreise muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Reise-Stornoschutz (Reiserücktrittskosten-Versicherung)
Leistungen:

  • kein Selbstbehalt
  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
  • Ersatz der Umbuchungskosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei Umbuchung aus einem versicherten Grund

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Einreichung der Scheidungsklage
  • gerichtliche Vorladung
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes
  • unerwartete schriftliche Absage eines Studien-, Praktikums-, Lehrgangsaufenthaltes im Ausland durch die durchführende Organisation (wenn dieser bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagt war)
  • erstmalige Aufnahme einer mindestens 1-jährigen Vollzeitbeschäftigung innerhalb von 3 Monaten nach Schul- oder Studienende

B. Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung):
Leistungen:

  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in der ersten Urlaubshälfte, max. den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten (max. 2.500 €, max. 10 Tage), wenn ein Mitreisender aufgrund Unfall oder Erkrankung nicht transportfähig ist und die Reise nicht planmässig beendet werden kann
  • Erstattung von Nachreisekosten bis 250 €, wenn eine gebuchte und versicherte Tour oder Rundreise aus versichertem Grund nicht erreicht werden kann

versicherte Gründe (Abbruch- / Unterbrechungsgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht wegen akuter Beschwerden behandelt wurde. Reine Routineuntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt.

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 4 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle
  • bei erstmaliger Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses nach Ende der Schul- / Studienausbildung eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei Absage eines Studien-, Praktikums- oder Lehrgangsaufenthaltes die schriftliche Zusage sowie die schriftliche Absage seitens der durchführenden Organisation

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg