Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Mietfahrzeuge

Versichert ist der Selbstbehalt, der Ihnen infolge eines Kfz-Schadens an einem von Ihnen gemieteten Fahrzeug belastet wird. Dabei ist zu beachten:

  • versicherbar sind bei einer offiziellen und gewerbsmässig tätigen Fahrzeugvermietung gemietete Fahrzeuge
  • versichert sind der Vertragspartner des Fahrzeugvermieters sowie im gültigen Mietvertrag namentlich genannte Fahrzeugführer
  • maximale Versicherungsdauer: 93 Tage
  • weltweit
  • keine Altersgrenze

Die vollständige Übersicht zu versicherten Ereignissen und Leistungen finden Sie unter "Leistungsübersicht".

Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Mietfahrzeuge
  Kfz + Motorräder Camper + Motorhomes
Prämie pro Tag 3 € 6 €
Versicherungssumme 2.000 € 5.000 €
Die Versicherungssumme ist die Maximalleistung für alle Schäden insgesamt innerhalb der versicherten Zeit (Police).
maximale Versicherungsdauer: 93 Tage

Anwendung:

  • Versicherungsdauer: bis 93 Tage
  • Geltungsbereich: weltweit
  • versicherbare Fahrzeuge: von der versicherten Person bei einer offiziellen und gewerbsmässig tätigen Fahrzeugvermietung gemietete Fahrzeuge
  • Fahrzeugwechsel: im Fall eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der versicherten Zeit auf das neue Fahrzeug über
  • versicherte Personen: der Vertragspartner des Fahrzeugvermieters sowie im gültigen Mietvertrag namentlich genannte Fahrzeugführer
  • Aufnahmealter: keine Altersgrenze
  • Versicherungssumme: bis 2.000 € (Kfz + Motorräder), bis 5.000 € (Camper + Motorhomes). Die Versicherungssumme ist die maximale Erstattung pro Versicherungspolice (also nicht pro Schaden).
  • Vertragsabschluss: jederzeit bis zur Übernahme des Mietfahrzeugs für die gesamte Dauer der Kfz-Anmietung

Leistungsumfang Selbstbehalt-Ausschluss für Mietfahrzeuge:

  • Erstattung des im Schadenfall von dem Fahrzeugvermieter oder dem Versicherer des Fahrzeugvermieters belasteten und vom Versicherten geleisteten Selbstbehaltes laut Fahrzeug-Mietvertrag (der Versicherte tritt also in Vorleistung)
  • kein Selbstbehalt

Leistungsübersicht

versicherte Ereignisse:

  • durch eine bestehende Kasko- oder Diebstahlversicherung gedeckte Schäden am Mietfahrzeug (exkl. Inventar) infolge Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des gemieteten Fahrzeugs bzw. der fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile

Schadenursachen:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung durch denjenigen, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Vorbehalt seines Eigentums veräußert hat, oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder zur Veräußerung überlassen
    wurde, ist von der Versicherung ausgeschlossen.
  • Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
  • Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit einem Tier
  • Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen, plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis (Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden)
  • mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen
  • Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeuges
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss
  • Beschädigung oder Zerstörung der Bereifung unter der Voraussetzung, dass die Beschädigung oder die Zerstörung durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat

versicherte Leistungen:

  • Übernahme des vom Vermieter oder von einer anderen Versicherung
    belasteten Selbstbehalts in einem versicherten Ereignis
  • die Höhe der Versicherungsleistung richtet sich nach dem jeweiligen Selbstbehalt, ist jedoch auf maximal 2.000 € (Kfz + Motorräder) bzw. 5.000 € (Camper +Motorhomes) pro Mietvertrag begrenzt

Vorgehensweise im Schadenfall Selbstbehalt-Ausschlussversicherung

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Mietfahrzeuge:

  • Eingetretene Schäden sind dem Kraftfahrzeugvermieter unverzüglich zu melden, wobei auch die Mietbedingungen zu beachten sind. Über Art und Umfang der Beschädigungen ist vom Kraftfahrzeugvermieter eine Bescheinigung zu fordern, die der Schadenmeldung an den Versicherer beizufügen ist.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter sind zudem unverzüglich der nächsten zuständigen Polizeidienststelle detailliert anzuzeigen. Dem Versicherer ist das vollständige Polizeiprotokoll einzureichen.
  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und alles zu vermeiden, was zu einer Erhöhung der Kosten führen könnte.
  • Der Schaden ist dem Versicherer unverzüglich, spätestens nach dem Ende der Reise anzuzeigen.
  • Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe der Leistungspflicht zu gestatten und jede hierzu dienliche Auskunft zu erteilen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • Polizeianzeige bzw. Polizeiprotokoll
  • Mietvertrag sowie Übernahme- und Rückgabeprotokoll des Mietfahrzeugs
  • Nachweis über die Höhe der Selbstbeteiligung
  • Versicherungsbedingungen des über die Mietwagenfirma abgeschlossenen Kasko-Versicherungsvertrages des Urlaubslandes (lesbare Kopie ist ausreichend)
  • zu erstattende Kostenbelege im Original

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg