Gruppenreisen-Krankenversicherung bis 93 Tage

Geeignet für alle Gruppenreisen weltweit - unabhängig von der Reiseart und dem Reiseziel. Versicherbar sind Gruppenreisen bis zu 93 Tage Dauer. Top-Leistungen - ohne Selbstbehalt!

Gruppe = mindestens 10 Personen, die gemeinsam buchen und reisen (gleicher Reisetermin und Reiseverlauf). Es ist nicht erforderlich, dass sich alle Teilnehmer der Gruppe versichern, solange wenigstens 10 Teilnehmer versichert werden.

Sollte sich der Termin einer bereits versicherten Gruppenreise verschieben oder die Reise abgesagt werden, wird Ihre Police an den neuen Termin angepasst bzw. die Prämie bei Reiseabsage erstattet. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf.

Der Versicherungsschutz gilt während des Aufenthaltes im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland und ggfs. weitere Länder, in denen Sie einen Wohnsitz haben. Diese Reise-Krankenversicherung gilt ausdrücklich auch für Reisen nach Russland.

Auslandsreise-Krankenversicherung für Gruppen
Reisedauer bis für alle Reisen weltweit bis 93 Tage
bis 65 Jahre ab 66 Jahre
4 Tage 5 € 9 €
10 Tage 8 € 14 €
17 Tage 15 € 32 €
31 Tage 21 € 52 €
45 Tage 39 € 73 €
62 Tage 47 € 99 €
93 Tage 95 € 185 €

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann von Reisegruppen gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Definition Gruppe: Mindestens 10 Personen, die gemeinsam buchen und gemeinsam reisen (gleicher Reisetermin, gleicher Reiseverlauf). Es ist nicht zwingend notwendig, dass alle Gruppenteilnehmer in einer einzigen Versicherungspolice gebucht sind, aber im Schadenfall muss anhand anderer Unterlagen (Reiseanmeldung, Schriftverkehr) nachvollziehbar sein, dass es sich um gemeinsam Buchende und Reisende handelt.
  • Es ist keine Bedingung, dass Sie während der Reisezeit in Deutschland oder einem anderen Heimatland versichert sind.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter am Abreisetag. Überschreiten Sie während der Reise eine Altersgrenze, ist dies unerheblich.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme Deutschlands oder eines weiteren Heimatlandes. Heimatland ist jedes Land, in dem Sie einen behördlich gemeldeten Wohnsitz haben.
  • Die Krankenversicherung muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden (Datum der Ausreise aus dem Heimatland bis zur Ankunft dort).
  • Maximale Reisedauer: 93 Tage.
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 93 Tage verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Rückkehr in Ihr Heimatland wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämienstufen werden erstattet. Bitte heben Sie sich vorzugsweise die Bordkarte des Rückflugs auf und melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
  • bei Frühgeburten (bis 36. Woche) Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • zusätzliche Rückreisekosten in einem normal verfügbaren Verkehrsmittel (einfachste Klasse) bei Krankenhausenthalt von mind. 3 Tagen
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

Vorerkrankungen / bestehende Leiden:

  • aufgrund während der Reise eingetretener Komplikationen akut notwendig gewordene Heilbehandlungen sind eingeschlossen

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich: