Gruppenreisen-Stornoschutz (Rücktritt + Abbruch)
Der Stornoschutz für Reisegruppen ist gültig für jede Reise und alle Reisearten. Versichert werden können der Rücktritt vor der Abreise sowie der Abbruch der Reise - zum Beispiel wegen:
- unerwartet schwerer Erkrankung
- Arbeitslosigkeit oder Wiedereinstellung
- Elementarschaden am Eigentum
- Nichtversetzung (bei Versicherung einer Klassenfahrt)
- Erkrankung oder Todesfall eines Mitreisenden oder Angehörigen
Gruppe = mindestens 10 Personen, die gemeinsam buchen und reisen (gleicher Reisetermin und Reiseverlauf). Es ist nicht erforderlich, dass sich alle Teilnehmer der Gruppe versichern, solange wenigstens 10 Teilnehmer versichert werden.
Eine detaillierte Auflistung der versicherten Storno- bzw. Abbruchgründe und der Leistungen finden Sie unter "Leistungsübersicht" (unten). Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Summe aller Reiseleistungen der Reise.
In dieser Stornoversicherung ist ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten enthalten, wenn die Stornierung wegen Erkrankung mit nur ambulanter Behandlung erfolgte (bei Stornierung aus anderem Grund: kein Selbstbehalt). Wenn Sie keinerlei Selbstbehalt wünschen, wählen Sie bitte dieses Produkt.
| Stornoschutz für Gruppenreisen | ||||
| Reisepreis pro Person bis | Reiserücktritt solo | Reiserücktritt + Abbruch | ||
| Einzelperson | Reiseleiter | Einzelperson | Reiseleiter | |
| 10.000 € | 2,5 % | 2,5 % | 2,9 % | 2,9 % |
| 30.000 € | 2,5 % | 2,5 % | 2,9 % | 2,9 % |
| Der Ausfall der Begleitperson (z.B. Reiseleiter, Lehrer, Skipper), der zum Storno der gesamten Gruppe führen würde, muss - sofern gewünscht - durch zusätzlichen Abschluss der Reiseleiterabsicherung abgesichert werden. Dabei wird der Gesamtreisepreis der Gruppe zusätzlich zur Absicherung der Einzelpersonen in einer Police für den Reiseleiter versichert. Nur dann ist sowohl der Storno einzelner Teilnehmer als auch der gesamten Gruppe aufgrund Ausfall des Reiseleiters abgesichert. | ||||



