Versicherungspakete für Gruppenreisen

Gruppenreisen mit Reisezielen im Ausland sind mit diesem Versicherungspaket gut versichert. Geeignet für alle Reisen weltweit mit einer Dauer von bis zu 45 Tagen. Der Versicherungsschutz beinhaltet:

  • Auslandsreise-Krankenversicherung (nur im 5-Sterne-Komfortschutz)
  • Reiserücktrittskosten-Versicherung
  • Reiseabbruch-Versicherung
  • Reise-Notfallversicherung
  • Reise-Unfallversicherung
  • Reise-Gepäckversicherung

Gruppe = mindestens 10 Personen, die gemeinsam buchen und reisen (gleicher Reisetermin und Reiseverlauf). Es ist nicht erforderlich, dass sich alle Teilnehmer der Gruppe versichern, solange wenigstens 10 Teilnehmer versichert werden.

In dieser Stornoversicherung ist ein Selbstbehalt von 20 % der Stornokosten enthalten, wenn die Stornierung wegen Erkrankung mit nur ambulanter Behandlung erfolgte (bei Stornierung aus anderem Grund: kein Selbstbehalt). Wenn Sie keinerlei Selbstbehalt wünschen, wählen Sie bitte dieses Produkt.

Versicherungspakete für Gruppenreisen
Reisepreis pro Person bis 5-Sterne-Premiumschutz 4-Sterne-Komfortschutz
100 € 8 € 6 €
200 € 12 € 9 €
400 € 16 € 13 €
600 € 22 € 19 €
800 € 26 € 22 €
1.000 € 32 € 28 €
1.500 € 44 € 34 €
2.000 € 57 € 47 €
2.500 € 75 € 65 €
3.000 € 89 € 74 €
4.000 € 115 € 90 €
5.000 € 149 € 119 €
7.500 € 199 € 164 €
10.000 € 299 € 229 €
Im 4-Sterne-Komfortschutz ist keine Krankenversicherung enthalten.

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Der Reiseschutz für Gruppen ist ein Versicherungspaket, das für Gruppenreisen in das Ausland angewendet werden sollte.
  • Versicherbar ist jede Gruppenreise weltweit mit einer Reisedauer von max. 31 Tagen. Anwendbar für jede Reiseart; bitte beachten Sie, dass es separate Prämien für Schiffsreisen gibt. Versicherbar mit dem Reiseschutz für Flugreisen sind aber: Nilkreuzfahrten, Blaue Reise (Türkei), Fährpassagen und Hausboote.
  • Bei kombinierten Reisen (Schiff + andere Leistungen) müssen die Prämien für Schiffsreisen angewendet werden, wenn der zeitliche Anteil der Schiffsreise mindestens ein Drittel der gesamten Reisezeit ausmacht.
  • Der Reiseschutz für Flugreisen kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Das ist entweder der Preis einer Pauschalreise oder die Summe mehrerer Reiseleistungen, die für eine Reise gebucht wurden.
  • Abschlussfrist: sofort bei Reisebuchung, spätestens 30 Tage vor Abreise. Bei Reisebuchung in den letzten 30 Tagen vor Abreise muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Reise-Stornoschutz (Reise-Rücktritt vor der Abreise):
Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • unerwartet schwere Erkrankung, Unfall oder Impfversagen eines zur Reise angemeldeten Hundes

Selbstbehalt:

  • Erfolgt die Stornierung aufgrund unerwartet schwerer Erkrankung mit nur ambulanter Behandlung, beträgt der Selbstbehalt 20 % der erstattungsfähigen Stornokosten (mind. 25 €) je versicherter Person.
  • Erfolgt die Stornierung aus einem anderen Grund (also auch bei unerwartet schwerer Erkrankung mit stationärer Behandlung), gibt es keinen Selbstbehalt.

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht wegen akuter Beschwerden behandelt wurde. Reine Routineuntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt.

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 4 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 4 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

B. Reise-Krankenversicherung:
Erstattung der Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel
  • medizinische Hilfsmittel (sofern aufgrund eines Unfalls erstmals notwendig)
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik (max. 300 € je Reise)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • bei Neugeburten oder Frühgeburten (bis 36. Woche) während der Reise Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • zusätzliche Rückreisekosten in einem normal verfügbaren Verkehrsmittel (einfachste Klasse) bei Krankenhausenthalt von mind. 3 Tagen
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort (max. 10.000 €)
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

C. Reise-Notfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten bis 5.000 €
  • bei stationärem Aufenthalt: Übernahme von Hotelkosten (max. 2.500 €, max. 10 Tage) für weitere versicherte Personen, wenn die Reise eine Rundreise oder Kreuzfahrt ist oder bei ausserplanmässiger Verlängerung des Aufenthaltes aufgrund nachgewiesener Transportunfähigkeit
  • bei mind. 5-tägigem, nicht abgeschlossenen Krankenhausaufenthalt: Hin- und Rückreisekosten für 1 nahestehende Person an den Aufenthaltsort des Versicherten
  • Organisation der Überführung in das Heimatland oder der Bestattung im Ausland (nur Organisationskosten)
  • Organisation der Rückreise in das Heimatland bei Tod, Unfall, schwerer Erkrankung des Versicherten, Mitreisender oder Angehöriger (nur Organisationskosten; der medizinisch sinnvolle Rücktransport mit voller Kostenübernahme ist eine Leistung der Krankenversicherung!)
  • bei Entführung des Versicherten oder einer Begleitperson: Darlehen bis 10.000 €
  • Betreuung minderjähriger Kinder, die die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen, weil die mitreisenden Begleitpersonen aufgrund Tod, Unfall oder schwerer Erkrankung ausfallen
  • Hilfe bei der Anwaltssuche und Darlehen (max. 3.000 €) für Anwalts-, Gerichts-, Dolmetscherkosten im Ausland
  • Hilfe und Darlehen (max. 1.500 €) bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
  • Hilfe und Kostenübernahme bei Wiederbeschaffung von verlorenen amtlichen Ausweisdokumenten im Ausland
  • Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten

D. Reise-Unfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten (Tod: 20.000 €, Invalidität bis zu 40.000 €, kosmetische Operationen bis 5.000 €)
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder an den ständigen Wohnort des Versicherten (sofern ärztlich angeordnet, max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • auch versichert: Passagier eines Flugzeugunfalls und Sportunfälle (ausgenommen sind Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen)
  • auch versichert: Berufsausübung bei kaufmännischer, Büro-, Lehr- oder Verwaltungstätigkeit sowie als Reiseleiter

E. Reise-Gepäckversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
  • versichert ist der Zeitwert
  • Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
  • aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
  • übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
  • Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
  • auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
  • auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
  • auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
  • Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
  • nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
  • in Kfz oder Wassersportfahrzeugen: Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
  • beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Notfall-Versicherung

  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Da in Notfällen immer zunächst die Notruf-Zentrale kontaktiert wird und damit die Schadenabwicklung übernimmt, gibt es kein Schadenformular.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Gepäck-Versicherung

  • Grundsätzlich gilt: Dokumente (Bestätigungen, Anzeigen) zu Gepäck-Schadenfällen im Ausland können auch in anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden. Ebenfalls können in diesen Unterlagen Beträge in anderer Währung als € ausgewiesen werden.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl) zeigen Sie bitte unverzüglich der örtlichen Polizei an. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Warten. Bitte erstatten Sie in Ihrem eigenen Interesse so schnell als möglich polizeiliche Anzeige. Das vollständige Polizeiprotokoll reichen Sie dann im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden während der Beförderung (Flug, Bus, Schiff) zeigen Sie bitte unverzüglich gegenüber dem Beförderungsunternehmen an und lassen sich die Schaden- bzw. Verlustmeldung schriftlich bestätigen (damage / loss report). Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden in einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, Jugendherberge etc.) zeigen Sie bitte unverzüglich der dortigen Betriebsleitung an und lassen sie bestätigen. Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Als Teilnehmer einer Pauschalreise zeigen Sie den Schaden bitte dem Reiseleiter an und lassen sich eine Bestätigung über die Meldung geben. Diese reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Zusätzlich müssen die Original-Anschaffungsbelege zu den betroffenen Gepäckstücken soweit als möglich eingereicht werden. Zu Wertgegenständen wie z.B. Laptop, Foto-/Filmausrüstung, Schmuck müssen in jedem Fall Original-Anschaffungsbelege eingereicht werden.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch
  • Schadenformular in Französisch
  • Schadenformular in Deutsch (für Kunden aus Österreich)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Unfall-Versicherung

  • Bei einem Unfall suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren die HanseMerkur Reiseversicherung AG über die Notruf-Zentrale.
  • Ein Unfall mit Todesfolge muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden - auch dann, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, nun aber zum Tod geführt hat.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch