Auslandsreise-Krankenversicherung bis 365 Tage

Ein attraktives Angebot für alle Reisenden, die eine Reise-Krankenversicherung für eine private oder geschäftliche Reise ins Ausland suchen. Top-Leistungen - ohne Selbstbehalt!

Die Variante "ohne USA & Canada" der Krankenversicherung wählen Sie bitte, wenn Sie sich auf Ihrer Reise nicht in den USA oder in Canada aufhalten (bei Transitflügen: siehe rechts).

Der Versicherungsschutz gilt während des Aufenthaltes im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland und ggfs. weitere Länder, in denen Sie einen Wohnsitz haben.

Auslandsreise-Krankenversicherung (max. 365 Tage)
Reisedauer bis ohne USA & Canada incl. USA & Canada
bis 64 Jahre ab 65 Jahre bis 64 Jahre ab 65 Jahre
4 Tage 6 € 14 € 10 € 25 €
10 Tage 10 € 25 € 15 € 65 €
17 Tage 17 € 39 € 25 € 105 €
31 Tage 31 € 65 € 45 € 165 €
45 Tage 45 € 95 € 85 € 265 €
62 Tage 65 € 155 € 125 € 395 €
93 Tage 125 € 295 € 235 € 495 €
94-365 Tage (pro Tag) 1,50 € 3,50 € 3,50 € 9,50 €

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Die Auslandsreise-Krankenversicherung kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Ebenfalls ist es keine Bedingung, dass Sie während der Reisezeit in Deutschland oder einem anderen Heimatland versichert sind.
  • Maßgeblich für die Prämie ist nur das Alter am Abreisetag. Überschreiten Sie während der Reise eine Altersgrenze, ist dies unerheblich.
  • Wenn Sie nur eine Umsteigeverbindung (Transit) über USA oder Canada mit max. je 1 Nacht auf der Hin-/Rückreise buchen, können Sie die günstigen Prämien "ohne" USA & Canada wählen. Bei einer versicherten Zeit von 12 Monaten sind bis zu 14 Tage USA & Canada in der Prämie "ohne" USA & Canada enthalten.
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit bzw. ohne USA & Canada (je nach gebuchter Prämienvariante), Deutschland und ggfs. anderer Heimatländer. Heimatland ist jedes Land, in dem Sie einen behördlich gemeldeten Wohnsitz haben.
  • Die Krankenversicherung muss für die gesamte Reisedauer gebucht werden (Datum der Ausreise aus dem Heimatland bis zur Rückkehr dorthin).
  • Wenn Sie nur einen Teil Ihrer Reise versichern möchten, kontaktieren Sie uns bitte zunächst. Teilaufenthalte können in Ausnahmefällen versichert werden.
  • Maximale Reisedauer: 365 Tage
  • Bei Reisedauern länger als 93 Tage wird die Prämienstufe "94 - 365 Tage" für die gesamte Reisezeit angewendet.
  • Wenn sich ihre Reisepläne ändern, können Sie den Versicherungsschutz während der Reise bis auf 365 Tage verlängern. Sie zahlen dann genau die Prämie nach, die für die zusätzlich versicherte Zeit ohnehin hätte bezahlt werden müssen. Bitte melden Sie sich hierzu vor Ablauf der aktuell gültigen Versicherungspolice per Mail bei uns.
  • Im Fall einer vorzeitigen Rückkehr in Ihr Heimatland wird die versicherte Zeit verkürzt und die nicht genutzten Prämienmonate werden erstattet. Bitte heben Sie sich vorzugsweise die Bordkarte des Rückflugs auf und melden Sie sich nach Ihrer Rückkehr bei uns.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

Erstattung der
Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel, medizinische Hilfsmittel
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen
  • bei Frühgeburten (bis 36. Woche) Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • zusätzliche Rückreisekosten in einem normal verfügbaren Verkehrsmittel (einfachste Klasse) bei Krankenhausenthalt von mind. 3 Tagen
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

Vorerkrankungen / bestehende Leiden:

  • aufgrund während der Reise eingetretener Komplikationen akut notwendig gewordene Heilbehandlungen sind eingeschlossen

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich: