Reiseschutz für Schiffsreisen weltweit (bis 45 Tage)

Hier finden Sie Versicherungspakete für Ihre Kreuzfahrt oder sonstige Schiffsreise. Anwendbar für alle Reisen weltweit bis zu 45 Tage. Sie wählen zwischen:

  • 5-Sterne-Premiumschutz (incl. Auslandsreise-Krankenversicherung)
  • 4-Sterne-Komfortschutz (ohne Auslandsreise-Krankenversicherung)

Alle Leistungen im Detail finden Sie unter "Leistungsübersicht" (unten). Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Summe aller Reiseleistungen der Reise.

Schiffsreise = Alle Reisen auf dem Wasser wie etwa Kreuzfahrten, Flusskreuzfahrten, Segeltörns, Yachtcharter. Bei kombinierten Reisen (Schiff + andere Leistungen) müssen die Prämien für Schiffsreisen angewendet werden, wenn der zeitliche Anteil der Schiffsreise mindestens ein Drittel der gesamten Reisezeit ist. Ansonsten können die günstigeren Prämien für Flugreisen gebucht werden.

Nilkreuzfahrten, Blaue Reisen (Türkei), Fährpassagen und Hausboote können mit immer den Prämien für Flugreisen versichert werden.

Reiseschutz Schiffsreisen (max. 45 Tage)
Reisepreis bis: 5-Sterne Premium-Schutz 4-Sterne Komfort-Schutz
Einzelperson Familie Einzelperson Familie
100 € 14 € 16 € 10 € 12 €
200 € 21 € 28 € 17 € 24 €
400 € 31 € 39 € 26 € 31 €
600 € 39 € 53 € 34 € 39 €
800 € 49 € 64 € 39 € 49 €
1.000 € 69 € 79 € 49 € 59 €
1.500 € 83 € 103 € 63 € 77 €
2.000 € 103 € 137 € 83 € 107 €
2.500 € 129 € 149 € 104 € 119 €
3.000 € 155 € 179 € 130 € 149 €
4.000 € 209 € 219 € 184 € 189 €
5.000 € 259 € 269 € 229 € 239 €
7.500 € 339 € 349 € 309 € 319 €
10.000 € 429 € 449 € 399 € 419 €
enthaltene Versicherungen Rücktritt, Abbruch, Kranken, Notfall, Unfall, Gepäck Rücktritt, Abbruch, Notfall, Unfall, Gepäck

Die richtige Prämie für Ihre Reise finden Sie leicht, wenn Sie diese Hinweise beachten:

  • Der Reiseschutz für Schiffsreisen ist ein Versicherungspaket, das in verschiedenen Varianten angeboten wird. Der 4-Sterne-Komfortschutz beinhaltet im Gegensatz zum 5-Sterne-Premiumschutz keine Auslandsreise-Krankenversicherung.
  • Versicherbar ist jede Schiffsreise weltweit mit einer Reisedauer von max. 45 Tagen.
  • Definition Schiffsreise: Jede Reise auf dem Wasser (z.B. Kreuzfahrt, Flusskreuzfahrt, Segeltörn, Yachtcharter). Ausnahmen: Nilkreuzfahrten, Blaue Reise (Türkei), Fährpassagen und Hausboote (diese können mit den günstigeren Prämien für Flugreisen versichert werden).
  • Bei kombinierten Reisen (Schiff + andere Leistungen) müssen die Prämien für Schiffsreisen angewendet werden, wenn der zeitliche Anteil der Schiffsreise mindestens ein Drittel der gesamten Reisezeit ausmacht. Ansonsten können diese Reise mit den günstigeren Prämien für Flugreisen versichert werden.
  • Der Reiseschutz für Schiffsreisen kann von jedermann gebucht werden. Versicherer ist die HanseMerkur Reiseversicherung.
  • Es gibt keine Altersgrenzen.
  • Familie: 1-2 Erwachsene + mindestens 1 mitreisendes minderjähriges Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, maximal 7 Personen
  • Die Prämie richtet sich nach dem Reisepreis. Das ist entweder der Preis einer Pauschalreise oder die Summe mehrerer Reiseleistungen, die für eine Reise gebucht wurden.
  • Abschlussfrist: sofort bei Reisebuchung, spätestens 30 Tage vor Abreise. Bei Reisebuchung in den letzten 30 Tagen vor Abreise muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen erfolgen.

Hier finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Leistungen in Kurzform. Die vollständigen Versicherungsbedingungen, die die verbindliche Grundlage des Versicherungsschutzes sind, finden Sie rechts oben (Online-Buchung).

A. Reiserücktrittskosten-Versicherung
Leistungen:

  • Ersatz der Stornokosten entsprechend der Stornobedingungen des Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers bei Rücktritt (Storno) vor Abreise
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund
  • Ersatz der Hinreise-Mehrkosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei verspätetem Reiseantritt wegen Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mind. 2 Stunden, wenn dadurch der gebuchte und versicherte Flug nicht erreicht wurde
  • Ersatz der Mehrkosten bei Teilstornierung der Reise (z.B. Einzelzimmerzuschlag) oder der anteiligen Kosten der Risikoperson (bis zur Höhe der Stornokosten), wenn eine versicherte Person aus versichertem Grund die Reise stornieren muss
  • Ersatz der Umbuchungskosten (bis zur Höhe der Stornokosten) bei Umbuchung aus versichertem Grund
  • Ersatz der Umbuchungskosten aus anderen als den versicherten Gründen bis max. 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reisebeginn

versicherte Gründe (Stornogründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe
  • Arbeitslosigkeit aufgrund betriebsbedingter Kündigung mit Arbeitslosmeldung
  • Wiedereinstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus
  • (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel
  • Kurzarbeit
  • Wiederholung nicht bestandener Prüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach (wenn dadurch eine zeitliche Verlängerung der Ausbildung vermieden werden kann)
  • Nichtversetzung (wenn die gebuchte Reise eine Klassenfahrt ist)
  • unerwartete Einberufung zu Wehrdienst, Wehrübung oder Zivildienst
  • Einreichung der Scheidungsklage (bei einvernehmlicher Trennung der entsprechende Antrag) nach einer Reisebuchung vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner
  • unerwartete gerichtliche Ladung (sofern keine Terminverschiebung möglich)

B. Reiseabbruch-Versicherung
Leistungen:

  • bei verspätetem Antritt der Reise: Ersatz der aufgrund verspäteten Antritts nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • bei vorzeitigem Abbruch der Reise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten und Erstattung des Reisepreises (bei Abbruch in den ersten 8 Tagen 100%, bei späterem Abbruch anteilig)
  • bei Unterbrechung der Reise vor Ort: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen, Nachreisekosten (bei Rundreise oder Kreuzfahrt)
  • bei verspäteter Rückreise: Ersatz der Rückreise-Mehrkosten
  • zusätzliche Hotelkosten, wenn ein Mitreisender aufgrund Unfall oder Erkrankung nicht transportfähig ist und die Reise nicht planmässig beendet werden kann

versicherte Gründe (Abbruch- / Unterbrechungsgründe):

  • unerwartet schwere Erkrankung
  • Tod
  • Unfall
  • Impfunverträglichkeit (nicht aber: Impfversagen, zu geringer Aufbau des Antikörperwertes)
  • Schwangerschaft (wenn bei Abschluss der Versicherung noch nicht ärztlich festgestellt)
  • Bruch von Prothesen (nicht: Zahnprothesen)
  • erheblicher Schaden am Eigentum (Feuer, Wasserrohrbruch, Einbruch, Naturkatastrophe) mit mind. 2.500 € Schadenhöhe

gültig für A + B:

Selbstbehalt:

  • Erfolgt die Stornierung aufgrund unerwartet schwerer Erkrankung mit nur ambulanter Behandlung, beträgt der Selbstbehalt 20 % der erstattungsfähigen Stornokosten (mind. 25 €) je versicherter Person.
  • Erfolgt die Stornierung aus einem anderen Grund (also auch bei unerwartet schwerer Erkrankung mit stationärer Behandlung), gibt es keinen Selbstbehalt.

Hinweis zu Vorerkrankungen (bestehenden Erkrankungen): Ist eine Erkrankung bei Abschluss der Versicherung bereits bekannt, ist sie nur dann vom Versicherungsschutz erfasst, wenn sie in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht wegen akuter Beschwerden behandelt wurde. Reine Routineuntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt.

mitversicherte Angehörige:
Als Reisender sind Sie auch für den Fall der Stornierung Ihrer Reise versichert, wenn in Ihrer Verwandtschaft eines dieser Schadenereignisse eintritt: unerwartet schwere Erkrankung, Tod, Unfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Bruch von Prothesen.

Zu den Angehörigen gehören diese Personen: Ehepartner, Lebensgefährte einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwäger. Zusätzlich sind im Todesfall auch eingeschlossen: Tante, Onkel, Neffe, Nichte.

Mitreisende:

  • Bis zu 5 Personen, die die Reise gemeinsam machen wollten, sind untereinander versichert - unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Wenn mehr als 5 Personen die Reise gemeinsam machen wollten, sind nur noch diejenigen untereinander versichert, die miteinander verwandt sind.

C. Reise-Krankenversicherung:
Erstattung der Heilbehandlungskosten für:

  • ambulante Heilbehandlung
  • stationäre Heilbehandlung
  • unaufschiebbare Operationen
  • Krankentransport zur stationären Behandlung
  • Medikamente, Verbandmittel
  • medizinische Hilfsmittel (sofern aufgrund eines Unfalls erstmals notwendig)
  • Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik (max. 300 € je Reise)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen & Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
  • bei Neugeburten oder Frühgeburten (bis 36. Woche) während der Reise Versicherungsschutz (50.000 €) für das Neugeborene
  • ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
  • Röntgendiagnostik

Informationsleistung:

  • Informationen über Ärzte vor Ort und die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort über den Notrufservice
  • Herstellung des Kontaktes und Übermittlung von Informationen zwischen dem behandelnden Arzt vor Ort und dem Hausarzt der versicherten Person sowie an die Angehörigen

Betreuungsleistung:

  • Übernahme der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus bei Notwendigkeit stationärer Behandlung eines versicherten Kindes
  • Organisation und Kostenübernahme der Betreuung mitreisender versicherter Kinder, die die Reise allein fortsetzen oder abbrechen müssen, weil alle mitreisende Betreuungspersonen die Reise aufgrund Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung nicht planmässig fortsetzen können
  • Beschaffung und Übersendung ärztlich verordneter Medikamente an den Aufenthaltsort der versicherten Person, wenn deren Medikamente während der Reise abhandengekommen sind (die Kosten der Präparate selbst sind innerhalb eines Monats nach Reiseende an den Versicherer zu erstatten)
  • Übernahme der Kosten für die Hin- und Rückreise für eine, der versicherten Person nahestehende Person bei mindestens 5-tägigem und nicht abgeschlossenen Krankenhausaufenthalt der versicherten Person
  • Übernahme zusätzlicher Hotelkosten bis 2.500 € (max. 10 Tage) für die versicherte Person und deren Mitreisende bei Unterbrechung oder Verlängerung der Reise aufgrund Krankenhausaufenthaltes der versicherten Person

Nachbehandlung im Ausland:

  • Ist die Rückreise in das Heimatland zum geplanten Termin wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich, besteht die Leistungspflicht weiter bis zur Herstellung der Transportfähigkeit.

Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:

  • medizinisch sinnvoller Rücktransport in das nächstgelegene Krankenhaus im Heimatland (die Beurteilung erfolgt durch den beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit den behandelnden Arzt im Ausland)
  • ohne medizinische Notwendigkeit werden die Kosten eines Rücktransports übernommen, wenn nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage überschreitet und/oder die Kosten der Behandlung die Kosten des Rücktransports übersteigen
  • Kosten für eine mitversicherte Begleitperson (Mitreisender), wenn die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des durchführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist
  • Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung des Reisegepäcks, wenn alle mitversicherten erwachsenen Personen zurücktransportiert werden mussten oder verstorben sind
  • Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnort (max. 10.000 €)
  • Bestattung im Ausland (bis zur Höhe der Kosten einer Überführung)

Telefonkosten:

  • Erstattung von Telefonkosten bis 25 €, die im Schadenfall durch die Kontaktaufnahme mit der Notrufzentrale entstanden sind

Krankenhaustagegeld:

  • Zahlung eines Krankenhaustagegeldes in Höhe von 50 € pro Tag (max. 30 Tage) anstelle der Erstattung der Kosten für eine während der Reise aufgrund Krankkeit oder Verletzung notwendig gewordene stationäre Heilbehandlung (das Wahlrecht ist unverzüglich bei Beginn der stationären Heilbehandlung auszuüben)

nicht versichert sind insbesondere:

  • Kosten, die dem Grunde nach bei Abreise feststanden (z.B. regelmässige Medikamentenkäufe, regelmässige Check-Up´s)
  • Begleitung normal verlaufender Schwangerschaften (unerwartete Komplikationen hingegen sind versichert)
  • Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder

D. Reise-Notfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten bis 5.000 €
  • Krankentransport innerhalb Deutschland bis 2.500 €
  • Organisation und Übernahme der Kosten der Überführung in das Heimatland oder der Bestattung im Ausland
  • bei Entführung des Versicherten oder einer Begleitperson: Darlehen für Mehrkosten bis 10.000 €
  • Hilfe bei der Anwaltssuche und Darlehen (max. 3.000 €) für Anwalts-, Gerichts-, Dolmetscherkosten im Ausland
  • Darlehen für Strafkaution bis 13.000 €
  • Hilfe und Darlehen (max. 1.500 €) bei Verlust von Reisezahlungsmitteln
  • Hilfe und Kostenübernahme bei Wiederbeschaffung von verlorenen amtlichen Ausweisdokumenten im Ausland
  • Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten
  • bei erheblichem Schaden am Eigentum am Heimatort: Organisation der Rückreise und Übernahme der zusätzlichen Reisekosten sowie Kostenübernahme für erforderliche Notreparaturen bis 500 €
  • bei erheblichem Schaden am zurückgelassenen Pkw am Heimatort oder in einem Parkhaus (z.B. am Flughafen): Übernahme des von der Kaskoversicherung belasteten Selbstbehaltes bis 500 €

E. Reise-Unfallversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • Zahlung einer Todesfall- oder Invaliditätsleistung, wenn der Tod bzw. die Invalidität aufgrund eines während der Reise erlittenen Unfalls eintreten (Tod: 20.000 €, Invalidität bis zu 40.000 €, kosmetische Operationen bis 5.000 €)
  • Such-, Rettungs-, Bergungskosten, Transport zum Krankenhaus oder an den ständigen Wohnort des Versicherten (sofern ärztlich angeordnet, max. bis zur Höhe der Versicherungssumme)
  • auch versichert: Passagier eines Flugzeugunfalls und Sportunfälle (ausgenommen sind Fallschirmspringen, Training für und Teilnahme an Kfz-Fahrveranstaltungen), Ertrinken und Ersticken
  • auch versichert: Berufsausübung bei kaufmännischer, Büro-, Lehr- oder Verwaltungstätigkeit sowie als Reiseleiter

F. Reise-Gepäckversicherung:

  • kein Selbstbehalt
  • versichert ist das persönliche Reisegepäck, das auf die Reise mitgenommen wird
  • versichert ist der Zeitwert
  • Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisezeit (Verlassen des ständigen Wohnsitzes bis zur Rückkehr dorthin)
  • aufgegebenes, in Gewahrsam (Beförderungsunternehmen, Hotel, Gepäckaufbewahrung) gegebenes Gepäck während dieser Zeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung
  • übrige Reisezeit: Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung durch strafbare Handlung Dritter, Transportmittelunfall, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben, Lawine
  • Nicht- oder Zuspätauslieferung des Gepäcks am Zielort (mind. 1 Nacht): Ersatz notwendiger Ersatzkäufe bis 500 € (ausgenommen sind Wertgegenstände)
  • auch versichert: Laptops (Notebook), Foto-/Filmausrüstung, Handy, tragbare DVD-Player (stets nur Hardware)
  • auch versichert: Reiseandenken, Geschenke, die während der Reise erworben wurden
  • auch versichert: Sportgeräte incl. Zubehör (keine Motoren) in der Zeit, in der sie nicht im bestimmungsgemässen Gebrauch sind
  • Wertsachen (Laptop, Foto-/Filmausrüstung, tragbare Video- oder DVD-Player, Schmuck, Handy) sind nur versichert, wenn sie entweder im persönlichen Gewahrsam (getragen, gehalten etc.) sind oder in einem Gebäude oder Schiff in einem gesicherten Raum aufbewahrt werden (Safe, Hotelsafe)
  • nicht versichert: Bargeld, prepaid-Karten, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Ausweise, Dokumente, Urkunden, Kunstgegenstände, Zahngold
  • in Kfz oder Wassersportfahrzeugen: Versicherungsschutz nur von 6-22 h oder bei Fahrtunterbrechungen von max. 2 Stunden; in der übrigen Zeit sind Wertsachen ebenfalls nicht versichert, andere Gegenstände, wenn sie im Fahrzeug nicht sichtbar verschlossen sind (Kofferraum, Kajüte etc.)
  • beim Camping (nur offizielle Campingplätze): Versicherungsschutz nur von 6-22 h, nur bei Diebstahl oder Raub, nur im verschlossenen Zeit; generell ausgeschlossen sind Wertsachen, sofern sie nicht im persönlichen Gewahrsam sind

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Stornoschutz (entspricht Reiserücktrittskosten-Versicherung)

  • Bei der Fluggesellschaft bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu einem späten Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzlich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten beim Storno wegen Erkrankung
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit
  • bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid
  • bei (freiwilligem) Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers incl. des Nachweises zur Probezeit
  • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College
  • bei Einberufung zum Grundwehrdienst, zur Wehrübung oder zum Zivildienst Bescheinigung der staatlichen Stelle

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Reise-Abbruchschutz (Reiseabbruch-Versicherung)

  • Je nach Schadenart können verschiedene Kosten erstattungsfähig sein: Mehrkosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise, vor Ort nicht genutzte Leistungen bei Unterbrechung der Reise, Reisepreiserstattung.
  • Bei dem Leistungsträger bzw. dem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ihrer Reise ist eine unverzügliche Stornierung nach Eintritt des Schadenereignisses erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reiseleistungen zu einem späteren Zeitpunkt stornieren!
  • Wenn Sie wegen einer Erkrankung stornieren, muss zuvor die Reiseunfähigkeit von dem behandelnden Arzt festgestellt worden sein. Es ist nicht ausreichend, wenn Sie erst die Stornierung vornehmen und erst später danach die Reiseunfähigkeit ärztlich feststellen lassen.
  • Wir empfehlen im Fall einer vorzeitigen oder verspäteten Rückreise aus versichertem Grund, dass Sie mit Ihrem Reisebüro, Reiseveranstalter oder der HanseMerkur Reiseversicherung Kontakt aufnehmen, um die Vorgehensweise abzustimmen und eventuelle Umbuchungen professionell erledigen zu lassen.

Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC). Zusätzich sind - je nach Schadenereignis - erforderlich:

  • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • bei Erkrankung: bezahlte Original-Kostennachweise und ärztliche Bescheinigungen des Arztes vor Ort mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten
  • bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde

Schadenformular:

Kontaktdaten:

  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg

Arzt- oder Krankenhausbehandlungen:

  • Sie haben freie Arztwahl und können jeden vor Ort tätigen Arzt bzw. jedes Krankenhaus aufsuchen. Eine vorherige Absprache mit der HanseMerkur ist nicht erforderlich.
  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • In jedem Fall wird ein medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Krankenrücktransport ausschliesslich von der Notruf-Zentrale in Zusammenarbeit mit den behandelnden Ärzten organisiert.
  • Bei ambulanter Behandlung treten Sie bitte in Vorleistung gegenüber dem Arzt. Lassen Sie die Behandlung dokumentieren (Name und Adresse des Arztes, Diagnose, ergriffene ärztliche Massnahmen, Kostennoten).
  • Belege können auch in einer anderen Sprache als Deutsch oder Währung als EURO ausgestellt sein.
  • Bei stationärer Behandlung informieren Sie bitte sofort die HanseMerkur. Sie können die direkte Abrechnung der Kosten zwischen dem Krankenhaus und der HanseMerkur Reiseversicherung erbitten. Hierzu halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer bereit und rufen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 an. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Zur Abrechnung reichen Sie die Behandlungsunterlagen im Original und das Schadenformular (siehe unten) nach der Rückkehr in Ihr Heimatland per Post bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg ein.
  • Wenn Sie die Abrechnung der verauslagten Kosten bereits während der Reise vornehmen möchten, empfehlen wir den Versand der Original-Belege an die HanseMerkur Reiseversicherung durch einen internationalen Kurierdienst, um das Risiko des Verlustes der Belege auf dem Postweg zu verringern.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC), Schadenformular, Original-Behandlungsbelege.

Schadenformular Krankenversicherung:

Kunden aus Österreich: Sie können Ihre Schadenunterlagen auch innerhalb Österreichs an das Servicebüro in Wien verschicken. Bitte verwenden Sie dafür das Schadenformular für Österreich:

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Notfall-Versicherung

  • In Notfällen steht Ihnen die 24 h - Notrufnummer unter (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Da in Notfällen immer zunächst die Notruf-Zentrale kontaktiert wird und damit die Schadenabwicklung übernimmt, gibt es kein Schadenformular.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Unfall-Versicherung

  • Bei einem Unfall suchen Sie bitte unverzüglich einen Arzt auf und informieren die HanseMerkur Reiseversicherung AG über die Notruf-Zentrale.
  • Ein Unfall mit Todesfolge muss innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden - auch dann, wenn der Unfall selbst schon angezeigt wurde, nun aber zum Tod geführt hat.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Verhalten im Schadenfall:

Gepäck-Versicherung

  • Grundsätzlich gilt: Dokumente (Bestätigungen, Anzeigen) zu Gepäck-Schadenfällen im Ausland können auch in anderer Sprache als Deutsch eingereicht werden. Ebenfalls können in diesen Unterlagen Beträge in anderer Währung als € ausgewiesen werden.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter (z.B. Raub, Diebstahl) zeigen Sie bitte unverzüglich der örtlichen Polizei an. Unverzüglich bedeutet: ohne schuldhaftes Warten. Bitte erstatten Sie in Ihrem eigenen Interesse so schnell als möglich polizeiliche Anzeige. Das vollständige Polizeiprotokoll reichen Sie dann im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden während der Beförderung (Flug, Bus, Schiff) zeigen Sie bitte unverzüglich gegenüber dem Beförderungsunternehmen an und lassen sich die Schaden- bzw. Verlustmeldung schriftlich bestätigen (damage / loss report). Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Schäden in einem Beherbungsbetrieb (Hotel, Pension, Jugendherberge etc.) zeigen Sie bitte unverzüglich der dortigen Betriebsleitung an und lassen sie bestätigen. Die Bestätigung reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Als Teilnehmer einer Pauschalreise zeigen Sie den Schaden bitte dem Reiseleiter an und lassen sich eine Bestätigung über die Meldung geben. Diese reichen Sie im Original mit den Schadenunterlagen ein.
  • Im Schadenfall müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden: Kopie der Reisebestätigung / Rechnung zu der versicherten Reise, Versicherungspolice, Ihre vollständige Adresse und Bankverbindung (vorzugsweise mit IBAN und BIC).
  • Zusätzlich müssen die Original-Anschaffungsbelege zu den betroffenen Gepäckstücken soweit als möglich eingereicht werden. Zu Wertgegenständen wie z.B. Laptop, Foto-/Filmausrüstung, Schmuck müssen in jedem Fall Original-Anschaffungsbelege eingereicht werden.
  • Telefon 24 h - Notrufnummer: (Vorwahl Deutschland, meist +49)-180-5256256 zur Verfügung. (Auslandsgebühren zuzüglich 0,14 €/min bei Anrufen aus dem Festnetz bzw. 0,42 €/min bei Anrufen aus Mobilfunknetzen)
  • Adresse: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK / Schaden, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg
  • Schadenformular in Deutsch
  • Schadenformular in Englisch
  • Schadenformular in Französisch
  • Schadenformular in Deutsch (für Kunden aus Österreich)