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Haftpflichtversicherungsschutz für Surfbretter

Sind Surfbretter, Kites und Wellenbretter in der Reisehaftpflichtversicherung versichert?

Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Schadenersatzansprüche, die aufgrund eines Personenschadens oder Sachschadens während der Reise gegen Sie geltend gemacht werden.

Versicherungsschutz besteht auch für Schäden aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern, Wellenbrettern oder Kites zu Sportzwecken. Damit sind Schäden gemeint, die Sie mit dem Surfbrett Dritten zufügen - beispielsweise, wenn Sie sich während der Reise ein Surfbrett mieten oder ausleihen und damit jemand anderem einen Schaden zufügen.

Nicht versichert ist der Fall, dass Sie selbst an dem von Ihnen gemieteten Surfbrett, Wellenbrett oder Kite einen Schaden anrichten, es also beschädigen.

Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung, dem Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. Wenn Sie also Surfbretter, Wellenbretter oder Kites (Wings) vermieten oder verleihen, besteht kein Versicherungsschutz aus einer Reisehaftpflichtversicherung.

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