Bei Schwangerschaft vor oder während der Reise sollte versichert sein:
Reiserücktrittsversicherung:
Auslandskrankenversicherung:
Bei Schwangerschaft vor oder während der Reise sollte versichert sein:
Reiserücktrittsversicherung:
Auslandskrankenversicherung:
Im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen:
Vor der Abreise ist die Reiserücktrittsversicherung relevant für den Fall, dass eine bei Versicherungsbuchung bestehende oder nach dem Abschluss der Versicherung eingetretene Schwangerschaft zu Komplikationen führt. Ebenfalls sollte versichert sein, dass Sie sich bei einer nach der Buchung der Reiserücktrittsversicherung eingetretenen Schwangerschaft aus freien Stücken - also ohne Komplikationen - für die Stornierung der Reise entscheiden. In diesen Fällen sollten Stornokosten ohne Selbstbehalt und sowohl für Sie als auch Ihre Mitreisenden versichert sein.
zur Reiserücktrittsversicherung bei Schwangerschaft
Nach der Abreise ist entscheidend, dass Sie im Rahmen Ihrer Auslandskrankenversicherung bestmöglich versichert sind: Schwangerschaftskomplikationen und Frühgeburt während der Reise mit Versicherungsschutz für das Frühgeborene, Schwangerschaftsvorsorge und Geburt bei während der Reise eingetretener Schwangerschaft. Die von uns empfohlene Langzeit-Auslandskrankenversicherung bietet diesen Versicherungsschutz mit unbegrenzter Versicherungssumme und ohne Selbstbeteiligung.
zur Langzeit-Auslandskrankenversicherung mit Schwangerschaftsleistung
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