Vor Beginn einer längeren Auslandsreise melden Langzeitreisende ihre Wohnadresse für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ab und melden sich ebenfalls bei ihrer Krankenversicherung im Heimatland ab oder stellen diese in eine Anwartschaft um.
Bei der Abmeldung von der gesetzlichen Krankenpflichtversicherung in Deutschland müssen Sie einen "anderweitigen Krankenversicherungsschutz" nachweisen. In Deutschland ist das § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1 deutlich geregelt. Der Nachweis über die "anderweitige Krankenversicherung" ist die Versicherungspolice (Versicherungsbestätigung), die Sie nach der Buchung unserer Langzeit-Auslandskrankenversicherung per E-Mail erhalten.
In Deutschland freiwillig gesetzlich Versicherte möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig besprechen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für beste Herangehensweise ist.
Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenkasse die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.
Auch bei vorübergehender Aufgabe des Wohnsitzes ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung möglich. Entscheidend für die Gültigkeit der Reiseversicherung ist, dass Sie sich nur vorübergehend (maximal 5 Jahre) im Ausland aufhalten und die gesamte Reisedauer versichert wird - beginnend mit der Abreise im Heimatland und endend mit der Ankunft dort am Reiseende. Wir empfehlen daher immer und vor allem, wenn die Dauer der Auslandsreise nicht feststeht, eine von Anfang an ausreichend lange Zeit zu versichern. Sie gehen damit kein Risiko ein, da Sie bei vorzeitiger Rückkehr zu viel bezahlte Prämien erstattet bekommen.
Die Auslandskrankenversicherung endet mit der Ankunft im Heimatland, also der Rückkehr dorthin am Reiseende - auch im Fall eines Rücktransportes ins Heimatland. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie sich wieder bei Ihrer Krankenversicherung oder Krankenkasse im Heimatland versichern, was wiederum die Wiederanmeldung dort bedeutet. Wir empfehlen Ihnen, die Vorgehensweise bei der Wiederanmeldung im Heimatland vor Ihrer Abreise zu klären.
Auslandskrankenversicherung bei Abmeldung im Heimatland buchen
Wir empfehlen Ihnen, im Zuge der Planung eines längeren Aufenthaltes im Ausland abzuklären:
Abmeldung von Wohnsitz oder Krankenversicherung:
Wiederanmeldung nach der Reise:
Wir bieten gültige Auslandskrankenversicherungen auch bei Abmeldung des Wohnsitzes oder der Krankenversicherung im Heimatland.
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