Bei der Verlängerung der Reiseversicherung beachten Sie bitte:
Sie können diese Risiken vermeiden, indem Sie von Anfang an eine ausreichend lange Zeit versichern.
Vorgehensweise bei der Beendigung der Reiseversicherung:
Bei der Verlängerung der Reiseversicherung beachten Sie bitte:
Sie können diese Risiken vermeiden, indem Sie von Anfang an eine ausreichend lange Zeit versichern.
Vorgehensweise bei der Beendigung der Reiseversicherung:
Insbesondere bei Langzeitreisenden ist es oftmals so, dass die genaue Dauer einer Auslandsreise zu Beginn nicht feststeht. Wir empfehlen dazu immer den Abschluss der Auslandskrankenversicherung über die maximal mögliche Dauer, was aufgrund der kostenlosen Ratenzahlungsmöglichkeit bei unseren Langzeitversicherungen für 5 Jahre problemlos möglich ist.
Verlängerung:
Weltreisende, die davon keinen Gebrauch machen, fragen regelmäßig von unterwegs aus nach der Möglichkeit, ihre Auslandskrankenversicherung zu verlängern. Da es keinen Anspruch auf die Verlängerung der Reiseversicherung gibt, muss diese genehmigt werden mit dem Risiko einer Ablehnung beispielsweise wegen zu hoher schon aufgelaufener Schäden. Wird die Verlängerung genehmigt, beginnt ein neuer Versicherungsvertrag mit der Folge, dass schon eingetretene Schadenfälle nicht mehr versichert sind. So endet der Versicherungsschutz einer laufenden Heilbehandlung mit Beginn der Verlängerungspolice, da er dann in der neuen Auslandskrankenversicherung als Vorschaden ausgeschlossen ist. In der Verlängerungszeit neu eintretende Schadenfälle - etwa eine neue Erkrankung oder Verletzung - sind hingegen versichert.
Nutzen Sie daher bitte die kostenlose monatliche Ratenzahlung und nehmen Sie eine Buchung über die maximale Dauer vor, die Sie für möglich halten. Sie gehen damit kein Risiko ein, da Sie die Police bei vorzeitiger Rückkehr oder dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland jederzeit beenden können.
Verkürzung:
Im umgekehrten Fall können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung vorzeitig beenden, wenn Sie Ihre Reise beendet haben und ins Heimatland zurückgekehrt sind. Ebenfalls kann die Reiseversicherung beendet werden, wenn Sie sich dauerhaft im Ausland niederlassen und dort pflichtversichern müssen. In diesem Fall mailen Sie uns bitte einen Beleg über die Rückkehr (Bordkarte, Flugbestätigung, Bahnfahrkarte) oder eine Bestätigung über die Aufnahme der Pflichtversicherung im Ausland. Wir beenden dann Ihre Reiseversicherung und veranlassen die Erstattung von zu viel bezahlten Prämien an Sie. Dabei werden Reiseversicherung auf Tagesprämienbasis zum Tag der Rückkehr beendet und Reiseversicherungen auf Monatsprämienbasis zum Ende des letzten genutzten (gereisten) Monats.
Verlängerung oder Verkürzung der Reiseversicherung beantragen
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