Bei der Verlängerung der Reiseversicherung beachten Sie bitte:
Sie können diese Risiken vermeiden, indem Sie von Anfang an eine ausreichend lange Zeit versichern und die meist verfügbare Ratenzahlung der Prämie nutzen.
Vorgehensweise bei der Beendigung der Reiseversicherung:
Bei der Verlängerung der Reiseversicherung beachten Sie bitte:
Sie können diese Risiken vermeiden, indem Sie von Anfang an eine ausreichend lange Zeit versichern und die meist verfügbare Ratenzahlung der Prämie nutzen.
Vorgehensweise bei der Beendigung der Reiseversicherung:
Bei ungewisser Reisedauer einer Auslandsreise empfehlen wir den Abschluss der Auslandskrankenversicherung über eine womöglich zu lange Zeit, idealerweise über die maximal mögliche Dauer, damit spätere Verlängerungen vermieden werden. Aufgrund der kostenlosen Ratenzahlungsmöglichkeit bei unseren Langzeitreiseversicherungen bis 5 Jahre ist das problemlos möglich, ohne dass Sie die Prämie für die gesamte Reisezeit verauslagen müssen.
Verlängerung:
Die Verlängerung der Auslandsreiseversicherung bedarf der Genehmigung, ist also nicht garantiert. Es besteht das Risiko einer Ablehnung beispielsweise wegen zu hoher schon aufgelaufener Schäden. Wird die Verlängerung genehmigt, beginnt ein neuer Versicherungsvertrag (Anschlussvertrag) mit der Folge, dass schon eingetretene Schadenfälle nicht mehr versichert sind (Vorschadenausschluss). So endet der Versicherungsschutz einer laufenden Heilbehandlung mit Beginn der Anschlusspolice, da er in dieser neuen Police der Auslandskrankenversicherung als Vorschaden ausgeschlossen ist. In der Verlängerungszeit neu eintretende Schadenfälle - etwa eine neue Erkrankung oder Verletzung - sind hingegen versichert.
Nutzen Sie daher bitte die kostenlose monatliche Ratenzahlung und nehmen Sie eine Buchung über die maximale Reisedauer vor, die Sie für möglich halten. Sie gehen damit kein Risiko ein, da Sie die Police bei vorzeitiger Rückkehr oder dauerhafter Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland jederzeit beenden können.
Verkürzung:
Im umgekehrten Fall können Sie Ihre Auslandskrankenversicherung vorzeitig beenden, wenn Sie Ihre Reise beendet haben und frühzeitig ins Heimatland zurückgekehrt sind. Ebenfalls kann die Reiseversicherung beendet werden, wenn Sie sich dauerhaft im Ausland niederlassen und dort pflichtversichern müssen. In diesem Fall mailen Sie uns bitte einen Beleg über die Rückkehr (Bordkarte, Flugbestätigung, Busticket, Bahnfahrkarte) oder eine Bestätigung über die Aufnahme der Pflichtversicherung im Ausland. Wir beenden dann Ihre Reiseversicherung und veranlassen die Erstattung von zu viel bezahlten Prämien an Sie. Dabei werden Reiseversicherung auf Tagesprämienbasis zum Tag der Rückkehr beendet und Reiseversicherungen auf Monatsprämienbasis zum Ende des letzten genutzten (gereisten) Monats.
Verlängerung oder Verkürzung der Reiseversicherung beantragen
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