
Schadenportal zum
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direkt beim
Versicherer
Bei jeder Schadenmeldung - auch in einem Notfall - benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, die Sie in der Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) finden, die Sie nach der Buchung erhalten haben. Bei einer ambulanten Behandlung beim Arzt müssen Sie keine Versicherungskarte vorlegen, da Sie als privat versicherte Selbstzahler in diesem Fall in Vorleistung gehen und danach die Belege zu den Arztkosten einreichen. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Krankenhaus und der 24/7-Notfallzentrale, die Sie dazu zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes kontaktieren.
Nur akute Notfälle erfordern also die sofortige Kontaktaufnahme mit dem Notfallservice. Schadenfälle ohne akuten Notfall, meist ambulante Behandlungen beim Arzt ohne Krankenhausaufenthalt können nach Abschluss der Behandlungen gemeldet werden.
Akuter Notfall mit stationärer Behandlung im Krankenhaus:
Bitte wenden Sie sich nur in einem akuten Notfall (das ist in der Regel ein stationärer Krankenhausaufenthalt) während der Reise an die 24/7-Notrufnummer des Versicherers:
Bei einer anstehenden stationären Behandlung im Krankenhaus kontaktieren Sie gleich zu Beginn die Notfallzentrale (Ambulanzzentrale) und stellen einen Kontakt zum Krankenhaus her. Die Notfallzentrale übernimmt dann alles Weitere - insbesondere die weitere Abstimmung und Begleitung des Notfalls sowie die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Auch die Organisation und Durchführung eines Rücktransportes in Ihr Heimatland wird zwischen der Notfallzentrale und den Ärzten vor Ort übernommen. Die Entscheidung über einen Rücktransport trifft der Versicherer in Abstimmung mit den Ärzten.
Schadenmeldung zu ambulanten Behandlungen:
Schadenfälle ohne Einschaltung der Notfallzentrale - insbesondere bei einer nur ambulanten Behandlung, bei der Sie zunächst in Vorleistung gehen und die Behandlungskosten verauslagen - können Sie während der Reise oder bis 3 Jahre nach Schadeneintritt auch nach der Reise einreichen. Hierzu stehen Ihnen die digitalen Schadenmeldungen der Versicherer zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihre Schadenbelege beim richtigen Versicherer einreichen, der in Ihrer Versicherungsbestätigung ausgewiesen ist.
Bitte achten Sie bei der Einreichung eines Schadenfalls darauf, dass alle im Schadenformular erbetenen Informationen und Unterlagen vollständig sind. Sie vermeiden damit zeitliche Verzögerungen in der Bearbeitung aufgrund von Rückfragen der Schadenabteilung.
Die 24/7 - Notfall-Telefonnummern unserer Versicherer:
HanseMerkur Reiseversicherung:
Advigon Reiseversicherung:
Bitte halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit.
Schadenunterlagen reichen Sie bitte über die hier angebotenen Schadentools ein. Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.
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