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Abmeldung im Heimatland

Gültige Langzeit-Auslandskrankenversicherung bei Abmeldung im Heimatland

Bei der Buchung einer Reiseversicherung geben Sie Ihre Adresse im Heimatland und den Versicherungsbeginn passend zu Ihrer Abreise von dort an. Heimatland ist das Land, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben - also das Land Ihres ständigen Wohnsitzes, aus dem Sie Ihre Reise beginnen. Diese Adresse geben Sie beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung an.

Die Abmeldung der Adresse für die Zeit, in der Sie auf Auslandsreise sind, steht dem Abschluss unserer Auslandskrankenversicherungen STAY Travel und Young Travellers nicht entgegen. Auch in diesem Fall geben Sie bei der Buchung der Reiseversicherung die bisherige Adresse im Heimatland an.

Auch die Abmeldung von der Krankenversicherung im Heimatland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ist kein Hindernis für den Abschluss der genannten Auslandskrankenversicherungen.

Wenn Sie sich von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland abmelden, müssen Sie einen "anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen", den Sie für die Zeit des Auslandsaufenthaltes gebucht haben. In Deutschland ist das § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1 deutlich geregelt. Der Nachweis über die "anderweitige Krankenversicherung" ist die Versicherungspolice, die Sie nach der Buchung per E-Mail erhalten.

In Deutschland freiwillig gesetzlich Versicherte möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig besprechen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.

Bei Kunden aus Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenversicherung) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, muss aber hier im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Anstelle einer generellen und für alle identisch anwendbaren Regelung gibt es in Österreich die Möglichkeit der Abmeldung von der Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich daher diesbezüglich mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Einzelheiten dazu zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.

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