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E-Mail:
info@reiseversicherung-buchen.de
Telefon:
+49-8052-9579642

Abschlussfristen der Reiseversicherungen

Bis wann muss eine Reiseversicherung gebucht werden?

Für den Abschluss der von uns angebotenen Reiseversicherungen gelten Abschlussfristen, innerhalb derer die Buchung von Ihnen vorgenommen werden muss. Dabei gelten folgende Buchungsfristen:

  • Alle Reiseversicherungen, die keine Stornoversicherung beinhalten (also keine Rücktrittskostenversicherung oder Reiseabbruchversicherung) können jederzeit bis zur Abreise abgeschlossen werden.
  • Alle Reiseversicherungen, die (auch) eine Stornoversicherung (Rücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung) beinhalten, müssen bis 30 Tage vor Abreise gebucht werden.
  • In den letzten 30 Tagen vor Reisebeginn (Abreise aus dem Heimatland) kann eine Reiseversicherung mit Stornoversicherung nur dann abgeschlossen werden, wenn die zu versichernden Reiseleistungen auch erst in den letzten 30 Tagen vor Abreise gebucht wurden. In diesem Fall müssen Sie die Reisestornoversicherung innerhalb von 3 Werktagen buchen.


Insbesondere bei Langzeitreisen ist es häufig so, dass Reiseleistungen wie Flüge, Touren oder Unterkünfte erst während der Reise gebucht werden. In diesem Fall wird die Buchung der neuen Reiseleistungen wie eine "Reise innerhalb der Reise" behandelt mit der Folge, dass diese neu gebuchten Reiseleistungen auch während der Reise mit einer Reisestornoversicherung versichert werden können. Bei der Buchung geben Sie dann als Reisepreis nur den Reisepreis der neu gebuchten Reiseleistungen an. Es gelten auch in diesem Fall dieselben Abschlussfristen wie bei einer Versicherungsbuchung vor der Abreise.

Jederzeit bis zur Abreise können also immer gebucht werden: Auslandskrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung.

Ein Sonderfall ist die Beantragung einer Auslandsreiseversicherung nach bereits erfolgter Abreise. Hierzu beachten Sie bitte unsere Informationen:

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