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Arbeiten während der Reise

Besteht Versicherungsschutz der Reiseversicherung beim Arbeiten im Ausland?

Wenn Sie während der Zeit des Auslandsaufenthaltes arbeiten, ist die Frage nach dem Versicherungsschutz der Reiseversicherung auch während der Zeit der Arbeitstätigkeit in verschiedener Hinsicht relevant.

  1. Auslandskrankenversicherung: In unseren Tarifen "STAY Travel" und "Young Travellers" besteht Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung auch beim Arbeiten im Ausland - beispielsweise Work and Travel, Auslandspraktikum, Freiwilligenarbeit, Au Pair oder Jobben während der Reise. Dabei ist es unerheblich, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten. Notwendige ärztliche Behandlungen wegen eines Arbeitsunfalls sind versichert.
  2. Reisehaftpflichtversicherung: Versicherungsschutz besteht, während Sie nicht Ihren Beruf ausüben. Berufsausübung bedeutet, dass Sie einen erlernten Beruf während der Zeit der Auslandsreise ausüben. Versicherungsschutz besteht aber bei Work and Travel, Auslandspraktikum, Au Pair oder einer Freiwilligenarbeit auf Reisen.
  3. Reiseunfallversicherung: Kein Versicherungsschutz besteht bei Arbeitsunfällen.
  4. Reisegepäckversicherung: Das versicherte Reisegepäck ist versichert auch während der Zeit, in der Sie im Ausland arbeiten oder jobben. Nicht versichert sind jedoch - unabhängig davon, ob Sie arbeiten oder nicht - Gegenstände, die Sie zu überwiegend beruflichen Zwecken auf die Reise mitgenommen haben.
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