Mit unserer Auslandskrankenversicherungen "STAY Travel" erhalten Sie zusätzlich zu den tatsächlich angefallenen Heilbehandlungskosten eine pauschale Aufwandsentschädigung zu folgenden Bedingungen:
Zu unterscheiden ist die Aufwandspauschale der Reisekrankenversicherung von dem Krankenhaustagegeld, das Sie im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus anstelle der Abrechnung der tatsächlich entstandenen Behandlungskosten wählen können.