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Aufwandsentschädigung in der Auslandskrankenversicherung

Gibt es eine Aufwandsentschädigung in der Auslandskrankenversicherung?

Mit unserer Auslandskrankenversicherung "STAY Travel" erhalten Sie zusätzlich zu den tatsächlich angefallenen Heilbehandlungskosten eine pauschale Aufwandsentschädigung zu folgenden Bedingungen:

  • Sie haben die entstandenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Krankenversicherer eingereicht, der nachweislich einen Teil der entstandenen Heilbehandlungskosten übernimmt.
  • Handelte es sich um eine ambulante Behandlung, erhalten Sie über die tatsächlich entstandenen Behandlungskosten hinaus eine einmalige Aufwandspauschale von 25 €.
  • Handelte es sich um eine stationäre Behandlung im Krankenhaus, erhalten Sie über die tatsächlich entstandenen Behandlungskosten hinaus einen Betrag von 50 € pro Tag für maximal 14 Tage.


Zu unterscheiden ist die Aufwandspauschale (pauschaler Auslagenersatz) der Reisekrankenversicherung von dem Krankenhaustagegeld, das Sie im Fall einer stationären Behandlung im Krankenhaus anstelle der Abrechnung der tatsächlich entstandenen Behandlungskosten wählen können.

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