Mit unseren Auslandskrankenversicherungen "STAY Travel" und "Young Travellers" sind die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson (meistens ein Elternteil) im Krankenhaus versichert, wenn ein mitreisendes minderjähriges Kind stationär dort behandelt werden muss.
Voraussetzung ist, dass das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass es mit einer der genannten Reisekrankenversicherungen versichert ist.
Kinder sind im Rahmen der Auslandskrankenversicherung der Eltern nicht automatisch mitversichert. Sie müssen also genauso wie die Eltern bei der Buchung der Krankenversicherung für das Ausland versichert werden.