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Begleitperson im Krankenhaus

Sind die Unterkunftskosten der Eltern bei stationärer Behandlung Minderjähriger versichert?

Mit unseren Auslandskrankenversicherungen "STAY Travel" und "Young Travellers" sind die Kosten der Unterbringung einer Begleitperson (in der Regel die Eltern) im Krankenhaus versichert, wenn ein mitreisendes minderjähriges Kind stationär dort behandelt werden muss.

Voraussetzung ist, dass das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass es mit einer der genannten Reisekrankenversicherungen versichert ist.

Kinder sind im Rahmen der Auslandskrankenversicherung der Eltern nicht automatisch mitversichert. Sie müssen also genauso wie die Eltern bei der Buchung der Krankenversicherung für das Ausland versichert werden, wenn sie ebenfalls von den Versicherungsleistungen profitieren sollen. Während der Reise neugeborene Kinder können wir ab dem Tag der Geburt zum Tarif der Eltern nachversichern.

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