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Bergungskosten

Unterscheidung von Bergungskosten und Krankentransport in der Reiseversicherung

Unsere Auslandsreiseversicherungen bieten unter anderem Versicherungsschutz für Bergungskosten sowie für Krankentransporte zur Behandlung im Krankenhaus.

Krankentransporte sind immer eine Leistung der Auslandskrankenversicherung. Bergungskosten können je nach Tarif ebenfalls in der Auslandskrankenversicherung oder in der Reiseunfallversicherung versichert sein. Die Unterscheidung der beiden Leistungen ist diese:

  • Bergungskosten beziehen sich auf die Suche, Bergung und Rettung nach einem Unfall. Voraussetzung ist, dass der Sucheinsatz, Bergungseinsatz oder Rettungseinsatz durch einen öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst durchgeführt wird - beispielsweise eine Bergrettung durch die Bergwacht. Die Versicherungssumme der Reiseversicherung für Bergungskosten ist in der Regel begrenzt.
  • Krankentransporte erfolgen mit oder ohne Anordnung durch einen Arzt zur stationären Behandlung im Krankenhaus im Ausland. Ein Krankentransport kann mit dem Krankenwagen erfolgen oder, sofern notwendig, auch mit einem anderen Fahrzeug einschließlich eines Helikopters. Diese Leistung ist in unseren Reisekrankenversicherungen mit einer unbegrenzten Versicherungssumme versichert.


In der Praxis kommt es regelmäßig zu einer Kombination beider Leistungsfälle. Beispielsweise nach einem Skiunfall erfolgt zunächst die Bergung etwa durch die Bergwacht und im Anschluss dann der Krankentransport zur Behandlung im Krankenhaus.

In unserem Tarif Young Travellers sind Bergungskosten und Krankentransporte wie folgt versichert:

  • Krankentransporte sind mit unbegrenzter Versicherungssumme in der Auslandskrankenversicherung versichert.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten sind mit 10.000 € in der Reiseunfallversicherung versichert.
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