Wenn es während der Reise notwendig wird, dass mitreisende Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres betreut werden müssen, weil die mitreisenden Eltern oder andere Erwachsene ausfallen, ist diese Leistung in unserer Reisekrankenversicherung Young Travellers versichert.
Voraussetzung für diese Leistung der Auslandskrankenversicherung ist, dass alle mitreisenden erwachsenen Personen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Tod nicht mehr in der Lage sind, die Betreuung der mitreisenden minderjährigen Kinder zu übernehmen und die Kinder deshalb die Reise entweder allein fortsetzen oder abbrechen müssen.
In welcher Form die Betreuung oder Rückholung der minderjährigen Kinder im Ausland erfolgt, hängt von der konkreten Situation ab und wird in Abstimmung mit der Schadenabteilung des Reiseversicherers entschieden und organisiert. In der Regel wird die Rückreise der Kinder organisiert. In Ausnahmefällen wird die Hinreise und Rückreise einer nahestehenden Person an den Ort des Aufenthaltes im Ausland organsiert, die dann die Betreuung der reisenden Kinder übernimmt.