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E-Mail:
info@reiseversicherung-buchen.de
Telefon:
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Drohnen

Sind Drohnen mit einer Reiseversicherung versichert?

Wenn Sie auf Reisen gehen und eine Drohne entweder mitnehmen oder im Ausland erwerben, sind Schäden im Zusammenhang mit der Drohne nicht versichert:

  • Reisegepäckversicherung: Beschädigung, Zerstörung oder der Diebstahl der Drohne sind vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung ausgeschlossen, da es sich um ein Luftfahrzeug handelt.
  • Reisehaftpflichtversicherung: Schäden, die Sie Dritten durch die Drohne zufügen, sind vom Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung ausgeschlossen, da es sich um ein motorgetriebenes Fluggerät handelt.


Wenn Sie eine Drohne für die Zeit Ihrer Reise versichern möchten, möchten Sie sich bitte an einen Spezialversicherer für Drohnenversicherungen wenden.

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