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Eingriffe von hoher Hand

Besteht Reiseversicherungsschutz bei staatlichen Maßnahmen von hoher Hand?

In den Versicherungsbedingungen der Reiseversicherungen gibt es in der Regel einen Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Eingriffen von hoher Hand.

Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen staatlicher Gewalt - in der Regel also behördlicher Maßnahmen. Die daraus resultierenden Folgen sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes der Reiseversicherung. Beispiele:

  • Auslandskrankenversicherung: ärztliche Behandlungen aufgrund Verletzung beispielsweise infolge einer Verhaftung.
  • Reisegepäckversicherung: Beschlagnahme von Gegenständen durch den Zoll.
  • Reisestornoversicherung: Stornierung oder Nichtnutzung von gebuchten Reiseleistungen aufgrund der Verweigerung der Einreise wegen fehlender vorgeschriebener Einreisedokumente oder der Sperrung des öffentlichen Verkehrs.

In diesen beispielhaft dargestellten Fällen werden die entstandenen Kosten nicht von der jeweiligen Reiseversicherung erstattet. Der Grund ist, dass es nicht Sinn einer Reiseversicherung ist, die Folgen der Missachtung gesetzlicher Vorschriften abzusichern.

 

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