In den Versicherungsbedingungen der Reiseversicherungen gibt es in der Regel einen Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Eingriffen von hoher Hand.
Eingriffe von hoher Hand sind Maßnahmen staatlicher Gewalt - in der Regel also behördlicher Maßnahmen. Die daraus resultierenden Folgen sind nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes der Reiseversicherung. Beispiele:
In diesen beispielhaft dargestellten Fällen werden die entstandenen Kosten nicht von der jeweiligen Reiseversicherung erstattet. Der Grund ist, dass es nicht Sinn einer Reiseversicherung ist, die Folgen der Missachtung gesetzlicher Vorschriften abzusichern.