Mit der Rücktrittskostenversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn die zunächst für ein Doppelzimmer gebuchte und ebenfalls versicherte zweite Person ihre Reiseteilnahme stornieren muss und Ihnen dadurch ein Einzelzimmerzuschlag entsteht.
Voraussetzung ist, dass beide Reiseteilnehmer ihre Reise mit einer Reiserücktrittskostenversicherung versichert haben und nachweislich gemeinsam Reisende sein sollten. Das ist anhand der Reisebuchungsbestätigung im Schadenfall zu belegen.
Muss dann eine der beiden für das Doppelzimmer gebuchten Personen aus einem versicherten Grund (Rücktrittsgrund) die Reise stornieren, ist der daraus resultierende zusätzliche Einzelzimmerzuschlag der allein reisenden Person mit der Rücktrittskostenversicherung versichert. Die maximale Erstattung hierfür ist der Betrag, der bei einer vollständigen Stornierung der Reise zu bezahlen wäre. Der Einzelzimmerzuschlag ist also bis zur Höhe der alternativ anfallenden Stornierungskosten bei einem endgültigen Reisestorno versichert.