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Fahren ohne Führerschein

Versicherungsschutz der Reiseversicherung bei Fahren ohne Führerschein?

Bei Anmietung eines Mietwagens, Motorrads, Velos oder eines anderen Fahrzeugs im Ausland besteht Versicherungsschutz der Reiseversicherung nur, wenn Sie das Kfz mit einem vor Ort gültigen Führerschein fahren. Ist das nicht der Fall, liegt eine Gefahrenerhöhung im Sinn der §§ 23 und folgende VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vor mit der Folge, dass der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise ablehnen kann mit der Begründung, dass Sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben.

Fahren Sie ohne gültige Fahrerlaubnis oder mit einer am Reiseort nicht anerkannten Fahrerlaubnis, hat dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz verschiedener Reiseversicherungen, der je nach Beurteilung der Frage nach grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch die Schadenabteilung des Versicherers ganz oder teilweise entfällt. Betroffen sind alle Reiseversicherungen, inbesondere die Auslandskrankenversicherung, die Reiseunfallversicherung oder die Reisehaftpflichtversicherung.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ein auf der Reise gemietetes Fahrzeug nur mit einer am Aufenthaltsort gültigen Fahrerlaubnis fahren. Je nach Aufenthaltsland ist es auch möglich, einen vorhandenen Führerschein in einen vor Ort gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Informationen dazu erhalten Sie in der Regel vom Konsulat Ihres Reiselandes.

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