In der Reisegepäckversicherung ist auch die Beschädigung des Reisegepäcks durch Wasser versichert:
In Fall der Beschädigung des zur Beförderung aufgegebenen Reisegepäcks durch Wasser muss der Gepäckschaden seitens des Beförderungsunternehmens (Airline, Reederei, Busunternehmen) bestätigt werden. Diese Schadenmeldung reichen Sie dann bitte im Zuge der Einreichung des Reisegepäckschadenfalls ein.