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Gepäckversicherungsschutz beim Camping

Wie ist das Reisegepäck beim Camping versichert?

Für den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung beim Camping gelten besondere Regelungen:

  1. Versicherungsschutz besteht nur auf offiziellen, das heißt von Behörden, Vereinen oder Unternehmen eingerichteten Campingplätzen.
  2. Für Reisegepäck oder Sportgeräte, die unbeaufsichtigt im Zelt zurückgelassen werden, besteht Versicherungsschutz nur in der Zeit von 6 h bis 22 h und nur, wenn das Zelt verschlossen war.

Mitgenommene Surfbretter oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Campermobil versichert, wenn Sie außen am Camper fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Camper fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind.

Campingausrüstungsgegenstände wie Campingstühle oder Kocher sind versichert, wenn sie im Camper verstaut sind.

In keinem Fall besteht Versicherungsschutz für Wertsachen, die im Zelt unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.

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