Für den Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung beim Camping und beim Zelten gelten besondere Regelungen:
Mitgenommene Surfbretter, Kites oder Fahrräder sind bei Reisen mit einem Campermobil versichert, wenn Sie außen am Camper fest gesichert sind, also mit Schlössern oder anderen Sicherungshilfen mit dem Camper fest verbunden sind. Für diese Gegenstände gelten Höchstbeträge, bis zu denen sie versichert sind.
Campingausrüstungsgegenstände wie Campingstühle oder Kocher sind versichert, wenn sie im Camper oder Wohnmobil verstaut sind.
In keinem Fall besteht Versicherungsschutz für Wertsachen, die im Zelt unbeaufsichtigt zurückgelassen werden. Wertsachen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Fotoausrüstung und Filmkameras oder Videokameras, EDV-Geräte wie Notebook oder Tablet sowie elektronische Kommunikationsgeräte und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.