Bei Reisen mit dem Flugzeug besteht Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung während der gesamten Zeit, in der das Reisegepäck der Fluggesellschaft zum Transport aufgegeben wurde. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung der Airline im Fall der Beschädigung oder des Verlustes von Reisegepäck.
Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung während des Fluges:
Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem während des Fluges verursachten Reisegepäckschaden unverzüglich eine Bestätigung der Fluggesellschaft zur Beschädigung oder zum Verlust des Reisegepäcks einholen (damage report, loss report). Diese Bestätigung muss bei der Meldung eines Reisegepäckschadenfalls ebenfalls eingereicht werden.