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Gepäckversicherungsschutz im Flugzeug

Wie ist das Reisegepäck während eines Fluges versichert?

Bei Reisen mit dem Flugzeug besteht Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung während der gesamten Zeit, in der das Reisegepäck der Fluggesellschaft zum Transport aufgegeben wurde. Dieser Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung der Airline im Fall der Beschädigung oder des Verlustes von Reisegepäck.

Der Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung während des Fluges:

  1. Zum Transport durch die Fluggesellschaft aufgegebenes Reisegepäck ist versichert während der gesamten Zeit von der Aufgabe des Reisegepäcks bis zur Anlieferung am Zielflughafen für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlustes des Reisegepäcks.
  2. Wertgegenstände im aufgegebenen Reisegepäck sind nicht versichert. Versicherungsschutz besteht für Wertsachen während des Fluges, wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam haben.
  3. Bei Nichtanlieferung oder bei Anlieferung des Reisegepäcks später als am Tag der Ankunft am Zielflughafen besteht Versicherungsschutz für notwendige Ersatzeinkäufe. Hierzu gibt es je nach gewählter Reisegepäckversicherung Höchstbeträge für Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen.


Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem während des Fluges verursachten Reisegepäckschaden unverzüglich eine Bestätigung der Fluggesellschaft zur Beschädigung oder zum Verlust des Reisegepäcks einholen (damage report, loss report). Diese Bestätigung muss bei der Meldung eines Reisegepäckschadenfalls ebenfalls eingereicht werden.

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