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Haftpflichtversicherungsschutz bei Wasserschäden

Sind Wasserschäden in der Reisehaftpflichtversicherung versichert?

In der Reisehaftpflichtversicherung ist der Versicherungsschutz nicht an bestimmte Ereignisse gebunden, sondern an die Frage, ob ein Haftpflichtschaden durch Sie schuldhaft verursacht wurde.

Dazu gehören auch Schadenersatzansprüche Dritter, die gegen Sie geltend gemacht werden, weil Sie dem Eigentum Dritter schuldhaft einen Schaden durch Wasser zugefügt haben - beispielsweise wenn Sie in der Wohnung oder im Haus der Gastfamilie einen Wasserhahn nicht abgedreht haben und deshalb auslaufendes Wasser Schäden in der Wohnung der Gastfamilie verursacht. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei Work and Travel oder einem Auslandssemester an der Universität oder dem College im Ausland.

Entscheidend ist also die schuldhafte Verursachung des durch Wasser entstandenen Schadens durch Sie.

Der Wasserschaden, der zu den gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüchen führt, muss unverzüglich dokumentiert werden und anhand des Schadenformulars oder der digitalen Schadenmeldung nachvollziehbar dargestellt sein.

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Wasser, die Sie sich selbst bzw. Ihrem Eigentum zugefügt haben.

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