Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für privatrechtliche Schadenersatzansprüche, die aufgrund eines Personenschadens oder Sachschadens während der Reise gegen Sie geltend gemacht werden.
Versicherungsschutz besteht auch für Schäden aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Benutzen von eigenen oder fremden Surfbrettern zu Sportzwecken. Damit sind Schäden gemeint, die Sie mit dem Surfbrett Dritten zufügen - beispielsweise, wenn Sie sich während der Reise ein Surfbrett mieten oder ausleihen.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung, dem Verleih oder sonstiger Gebrauchsüberlassung an Dritte. Wenn Sie also Surfbretter, Kites (Wings) oder Wellenbretter vermieten oder verleihen, besteht kein Versicherungsschutz aus einer Reisehaftpflichtversicherung.