Bei der Buchung einer Reiseversicherung für Auslandsaufenthalte geben Sie Ihre Adresse im Heimatland an. Das Heimatland ist das Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben und in dem Sie sich gewöhnlich aufhalten - unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit.
Dieses Land bleibt Ihr Heimatland im Sinne der Reiseversicherung, auch wenn Sie sich für mehrere Wochen, Monate oder Jahre im Ausland aufhalten - auch dann, wenn Sie dort vorübergehend eine Wohnung mieten. Auch die vorübergehende Abmeldung des Wohnsitzes oder der Krankenkasse im Heimatland für die Zeit der Auslandsreise ändert nichts an der Definition Ihres Heimatlandes. Entscheidend ist, dass Ihr Auslandsaufenthalt vorübergehend ist (wenn auch möglichweise für mehrere Jahre) und Sie am Ende Ihrer Reise in das Heimatland zurückkehren möchten (Rückkehrwille).
Anders wäre es, wenn Sie Ihr Heimatland endgültig verlassen, also ohne Rückkehrwille dauerhaft in ein anderes Land auswandern. Dann ist dieses Land Ihr neues Heimatland im Sinne der Reiseversicherung mit der Folge, dass Sie nicht auf Reisen sind und somit keine Reiseversicherung für den Aufenthalt dort nutzen können.
Die Definition des Heimatlandes ist in mehrerer Hinsicht relevant für den Versicherungschutz einer Reiseversicherung: