Unser Tarif "Young Travellers" Auslandskrankenversicherung bietet Versicherungsschutz auch bei Impfungen im Ausland unter diesen Voraussetzungen:
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass nicht versichert sind:
Im Schadenfall, also bei der Einreichung von Nachweisen zu während der Reise durchgeführten Impfungen, müssen Sie belegen, dass die fragliche Impfung aufgrund von Einreisevorschriften zwingend notwendig war, um die Reise wie geplant fortsetzen zu können. Dementsprechende Vorschriften müssen nachvollziehbar beispielsweise auf Internetseiten des Reiselandes veröffenticht worden sein.