Eine häufig gestellte Frage ist die nach dem Versicherungsschutz für Infektionen, Insektenbisse oder Insektenstiche während einer Auslandsreise - beispielsweise eine Infektion mit Malaria oder Dengue. Dabei sind zu unterscheiden:
In der Auslandskrankenversicherung besteht Versicherungsschutz für ärztliche Behandlungsmaßnahmen, die aufgrund einer Infektion, eines Insektenbisses oder Insektenstiches während der Reise erforderlich werden. Die dazu vom Arzt angeordneten und durchgeführten medizinischen Heilbehandlungen sind versichert. Müssen Sie also wegen einer Infektion mit daraus resultierenden akuten Gesundheitsbeschwerden in ärztliche Behandlung, sind diese Gegenstand der Reisekrankenversicherung.
Die Reiseunfallversicherung hingegen bezieht sich auf die Folgen eines Unfalls - insbesondere auf Invalidität oder Tod als Unfallfolge. Hier ist der Versicherungsschutz für Gesundheitsschädigungen durch Infektionen, Insektenbisse oder Insektenstiche ausgeschlossen.
Zusammenfassung: