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Kinder auf Reisen versichern

Wie werden Kinder auf Auslandsreisen versichert?

Aus Sicht einer Auslandsreiseversicherung sind Kinder auf Reisen kein anderes Risiko als Erwachsene auf Reisen. Das bedeutet, dass der Versicherer grundsätzlich dieselben Risiken zu erwarten hat, wie sie auch für die Eltern oder andere Volljährige bestehen - beispielsweise Behandlungskosten aufgrund von Krankheit oder Unfall-Verletzungen, Zahnbehandlungen oder Reisestornierungen etwa wegen Erkrankung. Ferner können Kinder während der Reise geboren werden und müssen dann nachträglich versichert werden.

Der Versicherungsschutz der Reiseversicherungen in Bezug auf Kinder, deren Reisen versichert werden sollen:

  1. Auslandskrankenversicherung: Kinder sind nicht im Rahmen der Prämie der Eltern oder anderer Erwachsener mitversichert, sondern müssen genauso wie diese versichert werden einschließlich der Bezahlung der Versicherungsprämie dazu. Aus diesem Grund gibt es auch keine Familienprämien bei Auslandskrankenversicherungen für Einzelreisen. Unsere Tarife "STAY Travel" und "Young Travellers" bieten jedoch besonders niedrige Prämien für Kinder und Jugendliche bei gleichem Versicherungsschutz wie für Erwachsene. Neugeborene, die während der Reise geboren werden, können wir ab dem Tag der Geburt mit demselben Tarif versichern, den auch die Eltern gebucht haben. Dazu melden Sie sich bitte möglichst kurz nach dem Geburtstag bei uns.
  2. Jahres-Auslandskrankenversicherungen: Diese sind die Ausnahme und bieten Familienprämien, mit denen mehrere Reisen im Jahr mit kurzer Reisedauer versichert werden können. Für längere Reisen über 56 Tage hinaus eigenen sich Jahresversicherungen nicht. Ebenfalls können Jahresversicherungen nicht mit einer daran anschließenden Langzeitreiseversicherung kombiniert werden.
  3. Reiseversicherungspakete bieten sowohl Prämien für Einzelpersonen als auch Prämien für Familien mit mindestens einem Kind bis zum 21. Lebensjahr.
  4. Unsere Reisestornoversicherung "STAY Travel" (Rücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung) bietet sowohl Prämien für Einzelpersonen als auch Familienprämien mit mindestens einem Kind bis zum 21. Lebensjahr.


Wir empfehlen insbesondere Langzeitreisenden mit Kindern, die während der Reise eine Altersgrenze bei altersgestaffelten Prämien überschreiten, den Abschluss der Reiseversicherung gleich über den längsten möglichen Zeitraum. Sie vermeiden damit höhere Prämien der nächsten Altersstufe, die ansonsten bei einer Verlängerung der Auslandskrankenversicherung nach dem mittlerweile Überschreiten der Altersstufe anfallen.

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