Aus Sicht einer Auslandsreiseversicherung sind Kinder auf Reisen kein anderes Risiko als Erwachsene auf Reisen. Das bedeutet, dass der Versicherer grundsätzlich dieselben Risiken zu erwarten hat, wie sie auch für die Eltern oder andere Volljährige bestehen - beispielsweise Behandlungskosten aufgrund von Krankheit oder Unfall-Verletzungen, Zahnbehandlungen oder Reisestornierungen etwa wegen Erkrankung. Ferner können Kinder während der Reise geboren werden und müssen dann nachträglich versichert werden.
Der Versicherungsschutz der Reiseversicherungen in Bezug auf Kinder, deren Reisen versichert werden sollen:
Wir empfehlen insbesondere Langzeitreisenden mit Kindern, die während der Reise eine Altersgrenze bei altersgestaffelten Prämien überschreiten, den Abschluss der Reiseversicherung gleich über den längsten möglichen Zeitraum. Sie vermeiden damit höhere Prämien der nächsten Altersstufe, die ansonsten bei einer Verlängerung der Auslandskrankenversicherung nach dem mittlerweile Überschreiten der Altersstufe anfallen.