Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport in das Heimatland ist ein vom Reiseversicherer organisierter Rücktransport an Ihren Wohnort im Heimatland und dort in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus. Ein Rücktransport nach Hause findet also immer und nur nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Versicherer und den behandelnden Ärzten vor Ort im Ausland statt. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die Fortsetzung der Reise wie geplant aufgrund der Erkrankung oder Verletzung nicht mehr möglich ist.
Voraussetzung für die Rückholung nach Hause durch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ist, dass er aus ärztlicher Sicht für erforderlich und durchführbar gehalten wird, Sie also zurücktransportiert werden sollten und können.
Ebenfalls sinnvoll ist ein Rücktransport in das Heimatland, wenn die Behandlung im Ausland noch so lange andauern wird, dass es für den Versicherer wirtschaftlich vorteilhafter wäre, Sie nach Hause zu transportieren. Ihre Transportfähigkeit vorausgesetzt, kann der Versicherer den Rücktransport aus wirtschaftlichen Gründen verlangen, wenn nach der Prognose der Ärzte die stationäre Behandlung im Ausland noch mindestens 14 Tagen fortdauern würde. Lehnen Sie dann den Rücktransport ab, kann der Versicherer den Versicherungsschutz beenden.
Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung wird immer von der 24/7-Ambulanzzentrale (Notfallzentrale) organisiert, mit den Ärzten im Ausland und dem Krankenhaus im Heimatland abgestimmt und dann auch durchgeführt.
Die Versicherungssumme der Reisekrankenversicherung für einen Rücktransport nach Hause ist unbegrenzt. Ihr Reisegepäck wird in diesem Fall auch an Ihren Heimatort zurücktransportiert.
Kommt es zu einem Krankenrücktransport nach Hause, gilt Ihre Reise mit Ankunft im Krankenhaus am Wohnort als beendet. Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung endet in diesem Fall ebenfalls. Für die Zeit danach zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen erstattet und Sie melden sich ab dem Tag der Ankunft im Heimatland wieder bei der heimischen Pflichtversicherung an.