In der Reisehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Mietsachschäden. Das sind Schäden an Räumen in Gebäuden, die für private Zwecke vorübergehend zur Nutzung während einer Reise gemietet wurden - in der Regel:
Hierzu gehören auch Räume, die Sie bei privaten Eigentümern für Ihre Reise gemietet haben wie Couchsurfing oder airbnb. Wesentlich ist dabei, dass ein Mietverhältnis vorliegt, also eine entgeltliche Überlassung der Räume.
Versicherungsschutz besteht für privatrechtliche Haftpflichtansprüche, die der Vermieter gegen Sie geltend macht aufgrund der von Ihnen verursachten Schäden an den gemieteten Räumen. Die Versicherungssumme ist in unserem Tarif Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung auf 25.000 € je Schadenereignis und auf maximal 50.000 € je Versicherungsjahr begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 125 €.
Nicht versichert sind:
Der Versicherungsschutz besteht auch im Rahmen eines Work and Travel-Aufenthaltes, Auslandssemesters oder eines anderen bildungsbezogenen Auslandsaufenthaltes.