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Mietsachschäden

Welcher Versicherungsschutz besteht bei Schäden an gemieteten Räumen?

In der Reisehaftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz für Mietsachschäden. Das sind Schäden an Räumen in Gebäuden, die für private Zwecke vorübergehend zur Nutzung während einer Reise gemietet wurden - in der Regel:

  • Hotelzimmer
  • Ferienwohnungen
  • Bungalows
  • bei Au Pairs der Haushalt der Gastfamilie

Hierzu gehören auch Räume, die Sie bei privaten Eigentümern für Ihre Reise gemietet haben wie Couchsurfing oder airbnb. Wesentlich ist dabei, dass ein Mietverhältnis vorliegt, also eine entgeltliche Überlassung der Räume.

Versicherungsschutz besteht für privatrechtliche Haftpflichtansprüche, die der Vermieter gegen Sie geltend macht aufgrund der von Ihnen verursachten Schäden an den gemieteten Räumen. Die Versicherungssumme ist in unserem Tarif STAY Travel Reisehaftpflichtversicherung auf 25.000 € je Schadenereignis und auf maximal 50.000 € je Versicherungsjahr begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt je Schadenereignis 10 %, mindestens 125 €.

Nicht versichert sind:

  • Schäden an beweglichen Gegenständen wie Bilder, Möbel, Fernsehgeräte oder Geschirr
  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiss oder übermässige Beanspruchung
  • Schäden an Heizungsanlagen, Maschinenanlagen, Kesselanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen
  • Schäden an Elektrogeräten und Gasgeräten

Der Versicherungsschutz besteht auch im Rahmen eines Work and Travel-Aufenthaltes, Auslandssemesters oder eines anderen bildungsbezogenen Auslandsaufenthaltes.

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