Mit dem Antritt der Reise (Abreise) endet der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskostenversicherung und es beginnt der Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung. Die Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsleistungen, wenn Ihre Reise vorzeitig beendet oder unfreiwillig verlängert werden muss oder wenn Sie zwar planmäßig hin und zurückreisen, aber versicherte Reiseleistungen vor Ort nicht nutzen können - immer bei Vorliegen eines versicherten Ereignisses (Reiseabbruchgrund).
Die Leistungsfälle der Reiseabbruchversicherung sind: