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Reiseabbruchversicherung

Was ist eine Reiseabbruchversicherung?

Mit dem Antritt der Reise (Abreise) endet der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittskostenversicherung und es beginnt der Versicherungsschutz einer Reiseabbruchversicherung. Die Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsleistungen, wenn Ihre Reise vorzeitig beendet oder unfreiwillig verlängert werden muss oder wenn Sie zwar planmäßig hin und zurückreisen, aber versicherte Reiseleistungen vor Ort nicht nutzen können - immer bei Vorliegen eines versicherten Ereignisses (Reiseabbruchgrund) wie beispielsweise Krankheit oder Unfall unterwegs oder Tod eines Angehörigen.

Die Leistungsfälle der Reiseabbruchversicherung sind:

  1. Vorzeitige oder verspätete Rückkehr von der Reise: Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der dadurch unmittelbar verursachten Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung in derselben Klasse oder Kategorie, die für Ihre Reise gebucht war.
  2. Verspätete Rückkehr von der Reise (Reiseverlängerung): Erstattung der zusätzlichen Unterkunftskosten in derselben Klasse oder Kategorie, die für Ihre Reise gebucht war, wenn die planmäßige Rückreise nicht zumutbar ist, weil eine mitreisende Risikoperson nicht transportfähig ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Ehepartner nicht transportfähig ist und der andere Ehepartner deshalb vor Ort bleibt.
  3. Erstattung von nicht genutzten, versicherten Reiseleistungen: Bei Reiseabbruch in der ersten Hälfte der Reise (maximal den ersten 8 Tagen) wird der volle versicherte Reisepreis erstattet. Bei Reiseabbruch in der zweiten Hälfte der Reise, spätestens ab dem 9. Tag werden die nicht mehr genutzten einzelnen Reiseleistungen erstattet. Bei einem pauschalen Reisepreis wird der Reisepreis anteilig bezogen auf die nicht genutzte Reisezeit erstattet. Sind lediglich Hinflug und Rückflug gebucht und versichert, erfolgt keine Erstattung des Rückflugs.
  4. Nachreisekosten bei Rundreise oder Kreuzfahrt: Erstattung der Beförderungskosten an den Ort der Reisegruppe, maximal bis zur Höhe des Wertes der noch nicht genutzten Reiseleistungen. Nicht versichert sind Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen beispielsweise aufgrund von Notlandungen, Zwischenlandungen oder außerplanmäßigem Anlegen.
  5. Reiseunterbrechung: Erstattung der zusätzlichen Reisekosten und der zusätzlichen Reisekosten der Rückkehr an den letzten Aufenthaltsort bei Unterbrechung der Reise. Erstattet werden diese Kosten bis maximal 1.000 € in derselben Klasse oder Kategorie, die für Ihre Reise gebucht war. Ein typisches Beispiel dafür ist die Unterbrechung der Reise anlässlich eines Todesfalls zu Hause.
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