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Reisegepäck

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Reisegepäckversicherung?

Mit einer Reisegepäckversicherung für Langzeitreisen versichern Sie Ihr Reisegepäck für die gesamte Reisezeit für den Fall, dass das Gepäck gestohlen oder beschädigt wird oder abhanden kommt - beispielsweise seitens der Airline nicht am Zielort der Reise angeliefert wird.

Zum Reisegepäck gehören:

  1. Die Sachen des persönlichen Bedarfs, die Sie auf die Reise mitnehmen - also in der Regel Kleidung, aber auch Wertsachen wir Notebook, andere elektronische Geräte, Fotoausrüstung oder Sportausrüstung - jeweils mit Zubehör.
  2. Geschenke und Andenken, die Sie während der Reise erwerben. Diese sind in der Regel mit einem Höchstbetrag versichert - in unserem Komfortschutz beispielsweise mit 300 €.

Zu einzelnen Gepäckgegenständen gibt es in der Regel Höchstbeträge, bis zu denen Versicherungsschutz besteht - beispielsweise für Brillen und Kontaktlinsen, Fahrräder, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, Musikinstrumente oder Mobiltelefone. Die Details dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht zur gewählten Reisegepäckversicherung.


Nicht versichert sind:

  1. Gegenstände, die zu überwiegend beruflichen Zwecken mitgenommen werden.
  2. Gegenstände, die sie während der Reise kaufen (Ausnahme: Geschenke und Andenken - siehe oben).
  3. Sportgeräte, wenn sie im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind. Beispiele: Skiausrüstung ist während des Skifahrens nicht versichert, wohl aber, wenn sie über Nacht abgestellt ist. Ein Fahrrad ist nicht versichert beim Fahrradfahren, wohl aber, wenn es davor oder danach mit einem Fahrradschloss gesichert abgestellt ist.
  4. Bargeld, Scheckkarten, Prepaidkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Gutscheine oder Dokumente.
  5. Gegenstände mit überwiegend Kunstwert oder Liebhaberwert.
  6. Schusswaffen jedwede Art.
  7. Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Wasserfahrzeuge, Kites, Hängegleiter, Gleitflugschirme oder Fallschirme.


Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die Sie sich bzw. Ihrem Reisegepäck selbst zufügen, Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, Stehenlassen oder Hängenlassen sowie Schäden durch gebrauchstypischen Verschleiss.

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