
Versicherungsschutz
für Reisegepäck
hier erklärt
Mit einer Reisegepäckversicherung für Langzeitreisen versichern Sie Ihr Reisegepäck für die gesamte Reisezeit für den Fall, dass das Gepäck gestohlen oder beschädigt wird oder abhanden kommt - beispielsweise seitens der Airline nicht am Zielort der Reise angeliefert wird.
Zum Reisegepäck gehören:
Zu einzelnen Gepäckgegenständen gibt es in der Regel Höchstbeträge, bis zu denen Versicherungsschutz besteht - beispielsweise für Brillen und Kontaktlinsen, Fahrräder, Tauchausrüstung, Golfausrüstung, Musikinstrumente oder Mobiltelefone. Die Details dazu sehen Sie in der Leistungsübersicht zur gewählten Reisegepäckversicherung.
Nicht versichert sind:
Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die Sie sich bzw. Ihrem Reisegepäck selbst zufügen, Schäden durch Verlieren, Liegenlassen, Stehenlassen oder Hängenlassen sowie Schäden durch gebrauchstypischen Verschleiss.