Bei unserer Langzeit-Auslandskrankenversicherung Young Travellers sind Reisewarnungen relevant, die das Auswärtige Amt Deutschlands ausspricht - auch dann, wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land liegt. Eine Reisewarnung ist die auf der Webseite des Auswärtigen Amtes expIizit als Reisewarnung für ein ganzes Land oder Teilreisewarnung für einzelne Regionen veröffentlichte Aufforderung, ein Land oder eine Region nicht zu bereisen bzw. zu verlassen. In der Regel handelt es sich um Reisewarnungen aufgrund von Krieg, Bürgerkrieg oder Unruhen, wegen derer von einer Reise oder Weiterreise in das jeweilige Land abgeraten oder dringend abgeraten wird. Die Formulierung des Auswärtigen Amtes lautet beispielsweise: “Vor Reisen nach XY wird gewarnt”, gegebenenfalls ergänzt um “Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, XY zu verlassen.”
Von der Reisewarnung zu unterscheiden sind Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Diese sind nicht relevant.
In der Auslandskrankenversicherung besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie in ein Land oder eine Region reisen, für die das Auswärtige Amt Deutschlands vor der Abreise eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Sind Sie bereits auf Reisen und in einem Land oder einer Region, für die während Ihres Aufenthaltes dort eine Reisewarnung ausgesprochen wird, besteht Versicherungsschutz für maximal 14 Tage, in denen Sie die Weiterreise organisieren sollten.
In dem Tarif Young Travellers Premium gibt es keine Einschränkungen aufgrund von Corona-Reisewarnungen (Reisewarnungen wegen Pandemie).