Die Schadenmeldung zur Reisegepäckversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.
Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zu einem Reisegepäckschaden benötigen:
Ihre Schadenmeldung des Reisegepäckschadens nehmen Sie bitte anhand des Schadenformulars Reisegepäckversicherung des Versicherers vor:
Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.