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Lexikon Auslandsreiseversicherungen

Wie geht
die Meldung
im Schadenfall?

Vorgehensweise bei der
Einreichung eines
Schadens
hier erklärt
 

Schadenmeldung Reisegepäckversicherung

So reichen Sie einen Schadenfall zur Reisegepäckversicherung ein.

Die Schadenmeldung zur Reisegepäckversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.

Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung zu einem Reisegepäckschaden benötigen:

  • Ihre Versicherungsnummer (enthalten in Ihrem Versicherungsschein).
  • Reisebestätigung als Nachweis zur Abreise am Tag des Versicherungsbeginns (zum Beispiel die Flugbestätigung zur Abreise am Reisebeginn).
  • Angaben zu möglicherweise weiteren bestehenden Reisegepäckversicherungsverträgen.
  • Kaufbelege zu den beschädigten oder abhandengekommenen Gegenständen, soweit sie noch vorhanden sind. Zu Wertgegenständen (insbesondere elektronische Geräte, Fotoausrüstung, Mobiltelefone, Schmuck) müssen Kaufnachweise eingereicht werden.
  • Kostenvoranschlag oder Rechnung zur Reparatur der beschädigten Gegenstände (sofern keine Reparatur möglich ist, einen Nachweis über den Zeitwert der Gegenstände).
  • Quittungen zur Wiederbeschaffung gestohlener oder abhandengekommener amtlicher Ausweispapiere).
  • Polizeiprotokoll mit Schilderung des Schadenhergangs bei strafbarer Handlung Dritter (in der Regel bei Gepäckdiebstahl).
  • Bei Beschädigung oder Verlust von aufgegebenem Reisegepäck: Schadenprotokoll oder Verlustbestätigung des Beförderungsunternehmens (Airline, Reederei, Busunternehmen) sowie das Ticket mit Gepäckaufklebern.
  • Bei Lieferfristüberschreitung (verspätetet angeliefertes Reisegepäck): Bestätigung des Beförderungsunternehmens und Kaufbelege zu den notwendigen Ersatzkäufen.


Hier finden Sie die Schadenportale der HanseMerkur Reiseversicherung und der Advigon Reiseversicherung:
 

Schadenportale unserer Versicherer


Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.

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