
Vorgehensweise bei der
Einreichung eines
Schadens
hier erklärt
Die Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Die Schadenmeldung zur Reiseabbruchversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.
Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung bei einem Schadenfall zur Reiseabbruchversicherung benötigen:
Hier finden Sie die Schadenportale der HanseMerkur Reiseversicherung und der Advigon Reiseversicherung:
Schadenportale unserer Versicherer
Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.