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Schadenmeldung Reiseabbruchversicherung

So reichen Sie einen Schadenfall zur Reiseabbruchversicherung ein.

Die Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund vorzeitig abbrechen, unterbrechen oder verlängern müssen. Die Schadenmeldung zur Reiseabbruchversicherung können Sie von unterwegs aus, aber auch in Ruhe nach dem Reiseende vornehmen. Der Schadenfall kann bis 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden.

Bitte halten Sie diese Unterlagen und Informationen bereit, die Sie im Zuge der Schadenmeldung bei einem Schadenfall zur Reiseabbruchversicherung benötigen:

  • Ihre Versicherungsnummer (enthalten in Ihrem Versicherungsschein).
  • Reisebestätigung als Nachweis zur Abreise am Tag des Versicherungsbeginns (zum Beispiel die Flugbestätigung zur Abreise am Reisebeginn).
  • Angaben zu möglicherweise weiteren bestehenden Reiseabbruchversicherungsverträgen.
  • Buchungsbestätigung (Rechnung) zu den gebuchten und versicherten Reiseleistungen - zum Beispiel zu Flügen oder Hotelleistungen.
  • Nachweis über den Reiseabbruch (Nachweis der tatsächlich erfolgten Rückreise).
  • Nachweis über den Grund (versichertes Ereignis) des Reiseabbruchs oder der notwendigen Verlängerung des Aufenthaltes.
  • Nachweis über die Höhe der nicht genutzten Reiseleistungen sowie der zusätzlichen Rückreisekosten.
  • Nachweis über die Mehrkosten der notwendigen Verlängerung des Aufenthaltes.
  • Bestätigung der gebuchten Leistungsträger über die Höhe der von diesen geleisteten Rückerstattung.


Ihre Schadenmeldung zur Reiseabbruchversicherung nehmen Sie bitte anhand des Schadenformulars Reiseabbruchversicherung des Versicherers vor:


Bitte beachten Sie, dass Schadenfälle spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt eingereicht werden müssen.

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